Autoraser : Mord-Urteil nur zum Teil bestätigt
Die lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes für einen der beiden Berliner Autoraser ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Donnerstag den Schuldspruch des Berliner Landgerichts gegen einen zum Tatzeitpunkt 26 Jahre alten Mann. Der Fall des zweiten – zwei Jahre jüngeren – Angeklagten muss dagegen neu verhandelt werden.
Die Männer hatten sich am 1. Februar 2016 über eine Strecke von etwa 1,5 Kilometern auf dem den Kurfürstendamm ein Rennen geliefert. Die roten Ampeln ignorierten sie. Der Ältere rammte auf einer Kreuzung mit 160 bis 170 Kilometern pro Stunde ein Auto, das aus einer Seitenstraße kam. Der 69-jährige Fahrer hatte keine Überlebenschance.
Im Fall des Haupttäters bejahte der BHG das Urteil des Landgerichts. Das hatte die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe als erwiesen gesehen. Das Urteil gegen den Mitangeklagten hob der BGH indes auf. Der Wagen des Mannes war nicht mit dem Auto des Unfallopfers kollidiert. Die Mittäterschaft sei nicht belegt. „Mittäterschaft setzt einen gemeinsamen Tatentschluss voraus“, so der BGH. Den habe das Landgericht aber nicht tragfähig begründet. Es gehe um Vorgänge, die sich in den Köpfen der Täter abspielen. Darin habe ein Tatrichter keinen Einblick. Der BGH sprach von einer außerordentlich schwierigen Aufgabe für Gerichte, solche Fälle zu entscheiden. Es handele sich um kein klassisches Tötungsdelikt.
Der Fall des zum Tatzeitpunkt 24 Jahre alten Mannes muss jetzt vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts erneut verhandelt werden. Der Haftbefehl gegen den Mann wurde allerdings nicht aufgehoben. Der BGH-Richter beschäftigten sich bereits zum zweiten Mal mit dem Fall. Im Februar 2017 hatte das Berliner Landgericht beide Männer als Mörder verurteilt. Es war das erste Mordurteil gegen Autoraser in Deutschland. (dpa)
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