Autor Bernhard Schlink wird angegriffen: Verdacht der Gefälligkeit

Der Autor Schlink und der Verleger Lunkewitz sind wegen eines Treuhand-freundlichen Gutachtens Schlinks aneinandergeraten.

"Aufbau"-Verleger Bernd F. Lunkewitz triumphiert. Bild: dpa

Der Verleger Bernd F. Lunkewitz ist ein jovialer, mitunter auch rechthaberischer Typ. Doch in diesen Tagen hat er allen Grund zu triumphieren. Schließlich wurde im März nach einem langjährigen zähen Prozess endgültig festgestellt, dass ihm die Treuhand/BVS im Jahre 1991 den Aufbau Verlag verkauft hat, obschon ihr dieser Verlag niemals gehörte - und vielleicht hat sie das sogar wider besseres Wissen getan (siehe Berliner Zeitung vom 16. April). Lunkewitz, der den Verlag ein zweites Mal vom rechtmäßigen Inhaber kaufte, darf nun auf Schadensersatz hoffen. Nach dem Urteil trat er vor die Öffentlichkeit, um ihr von dem ziemlich ungeheuerlichen Fall zu erzählen. Und sparte dabei nicht mit Häme.

Eine Nebenfigur in dem "Aufbau-Krimi", wie das Branchenblatt Buchmarkt den Fall nannte, ist der Bestsellerautor und Jurist Bernhard Schlink. Auch über ihn redete Lunkewitz mit dem Branchenblatt. Schlink habe einige Wochen, nachdem sein Assistent Bernd Hohmann der Treuhand gegenüber bestätigte, dass sie verkauft hatte, was ihr nie gehörte, ein anders lautendes, mit Hohmann verfasstes juristisches Gutachten abgegeben.

Dieses nun stärkte die Position der Treuhand. Dafür hätten beide Autoren 30.000 Mark erhalten, erzählte Lunkewitz. Das gehe aus einem Briefwechsel zwischen Treuhand, Schlink und Hohmann hervor, der wiederum dem Verleger vorliege. Lunkewitz suggerierte folglich, der ehrenwerte Jura-Professor Schlink habe für gutes Geld nichts anderes als ein Gefälligkeitsgutachten erstellt, interessanterweise auch noch ausgerechnet mit ebenjenem Bernd Hohmann, der zuvor ein der Treuhand missfallendes Gutachten erstellt hatte.

Diese Andeutung hätte Bernhard Schlink als Lappalie abtun können. Doch der Jurist reagierte empfindlich. Er setzte eine Gegendarstellung durch, in der er Lunkewitz Aussagen im Wesentlichen bestritt. Mehr noch: Die Behauptungen Lunkewitz seien "falsch, obwohl Lunkewitz es besser weiß oder wissen könnte. Sie sind unanständig." Damit allerdings war der Schriftsteller sehr schlecht beraten. Man sollte Lunkewitz nicht reizen. Der ehemalige Maoist, der sich auch als Multimillionär nicht so verhält, wie es die großbürgerliche Etikette von ihm verlangt, antwortete öffentlich. Unter www.buchmarkt.de kann man seit Montag die Originaldokumente des oben erwähnten Briefwechsels einsehen. Ihnen ist zu entnehmen, dass, was Schlink tat, nicht so hochanständig aussieht, wie Schlink es gern hätte.

Sein Assistent Hohmann nämlich teilte der Treuhandanstalt/BVS im Dezember 1994 mit, dass sie gegenüber Lunkewitz Ansprüchen auf "verlorenem Posten" stehe. "Deshalb habe ich auch davon Abstand genommen, Herrn Prof. Schlink von mir aus einzuschalten …" Rund drei Monate später schickte Schlink der Treuhand/BVS eine Rechnung für ein gemeinsam mit Hohmann erstelltes, nun komplett anders lautendes Gutachten. Und schlimmer noch: Ein Mitarbeiter der Treuhand/BVS bezeichnete es als "Gutachten, das unter unserer Mitarbeit entstanden ist".

"Nach meiner Meinung war die bisherige Zusammenarbeit sehr konstruktiv und harmonisch", schrieb der Treuhänder an Hohmann. Also ein Gefälligkeitsgutachten? Der Verdacht liegt nahe. Schlinks Ruf als Jurist wird das nicht schädigen. Aber auch nicht verbessern. Besser, Schlink hätte geschwiegen. Doch Schweigen liegt einem Bestsellerautor nicht.

JÖRG SUNDERMEIER

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