Autofahrer verletzt Vierjährigen tödlich: Sechs Monate statt 200 Euro

Im Berufungsprozess wird ein 24-Jähriger härter verurteilt: Statt 200 Euro Geldstrafe bekommt er eine Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Im Landgericht in Moabit wurde der Fall neu verhandelt Foto: picture alliance/Annette Riedl/dpa

BERLIN taz | Für die fahrlässige Tötung eines Vierjährigen war ein Berliner Autofahrer vergangenes Jahr zur einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt worden. Das Urteil sorgte aufgrund der vermeintlich geringen Summe für viel Aufsehen; zumal das Auto auf einer Busspur unterwegs gewesen war. Die Staatsanwaltschaft und der Beklagte gingen in Berufung. Der Prozess wurde am Freitag neu aufgerollt.

Das neue Urteil fällt nun deutlich härter aus: Der 24-Jährige bekam eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten zur Bewährung und ein dreimonatiges Fahrverbot.

Im Oktober 2017 ereignete sich der Unfall in der Romain-Rolland-Sraße in Pankow-Heinersdorf. Der damals 23-jährige Architekturstudent war mit seinem Bruder mit dem Auto auf dem Weg ins Fitnessstudio. Laut seiner Aussage standen sie vier bis fünf Minuten im Stau an der Ampel und hätten die Einfahrt zum Fitnessstudio bereits gesehen. Der Student scherte auf die Busspur aus, um den Stau zu überholen und rechts abzubiegen. Die Ampel zeigte grün.

Zu dieser Zeit stand eine Mutter mit ihrem vierjährigen Sohn auf der Mittelinsel eines Fußgängerübergangs, gegenüber der Bushaltestelle. Sie kam vom Einkauf, hatte in einer Hand eine Tasche, mit der anderen zog sie einen Einkaufstrolley. Vorher war sie mit ihrem Sohn bei Rot bereits über die andere Hälfte der Straße gegangen. Das Kind sollte sich am Trolley festhalten.

Der Junge lief aber plötzlich los. Der Student sagte aus, er habe gebremst und sei nach rechts ausgewichen. Aber der linke Außenspiegel des Autos erfasste den Jungen am Kopf. Er starb zwei Wochen später an einem Schädel-Hirn-Trauma im Krankenhaus.

Die große Frage: Wie schnell fuhr der Angeklagte?

Laut Gutachter soll der Fahrer zu schnell gefahren sein, 74 Stundenkilometer statt der dort erlaubten 50 Stundenkilometer. Diese Geschwindigkeitsüberschreitung bestritt der 24-Jährige am Freitag erneut vor Gericht. Er sei nicht schneller als 50 Kilometer pro Stunde gefahren, betonte er.

Das Gericht zweifelte den Gutachter damals nicht an, seine Aussagen führten sogar maßgeblich zum Schuldspruch. Der Beklagte legte Berufung ein. Dass auch die Staatsanwaltschaft Berufung einlegte, hat wohl taktische Gründe: Das neue Urteil konnte so negativer für den Angeklagen als das erste ausfallen. Der Fall musste komplett neu aufgerollt werden.

Erstes Urteil: 200 Euro Geldstrafe

Im ersten Urteil wurde der Fahrer zu 40 Tagessätzen zu je fünf Euro verurteilt, insgesamt 200 Euro, und einem Fahrverbot von einem Monat. Die Staatsanwaltschaft hatte 350 Euro zu 70 Tagessätzen gefordert, da der Student kein Einkommen hatte, kein Bafög bezog und bei seinen Eltern lebte.

Ab 90 Tagessätzen wäre er vorbestraft gewesen, diese Schwelle sahen die Ankläger aber damals nicht erreicht. Aus verschiedenen Gründen: Der Fahrer habe vor Gericht geweint und den Unfall bedauert, er sei nicht vorbestraft gewesen und leide psychisch unter der Tat.

Zudem traf laut Gericht die Mutter eine Mitschuld, da sie das Kind nicht an der Hand hielt und vorher mit ihm über Rot gegangen war. Im ersten Urteil von Juni 2019 heißt es, der Unfall wäre lediglich vermeidbar gewesen, wäre der Fahrer langsamer als 30 Stundenkilometer gefahren. Auch sei die Sicht des Fahrers nach links durch ein anderes Auto eingeschränkt gewesen, sodass er ein Kind dieser Größe nicht hätte sehen können.

Das neue Urteil fällt härter aus

Nachdem am Freitag beim neu aufgerollten Prozess nochmals Zeugen und Gutachter vernommen wurden, plädierte die Staatsanwaltschaft auf eine höhere Strafe. Sie forderten 150 Tagessätze und drei Monate Fahrverbot. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

Für den Angeklagten kommt es aber härter: Er ist am Freitagabend zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten und einem dreimonatigen Fahrverbot verurteilt worden. Er kann gegen das Urteil nur noch Revision einlegen – dabei würde aber lediglich das Urteil, nicht noch einmal alle Beweise geprüft werden.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.