Ausweitung des Kohleabbaus in Nochten: Die Hoffung auf Strukturwandel
Sollte der Braunkohleabbau im ostsächsischen Nochten ausgeweitet werden, droht Anwohnern die Umsiedlung. Nun habe Betroffene Klage eingereicht.
DRESDEN dpa | Mit einer Klage vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht wollen ein Anwohner und die Umweltorganisation BUND die Erweiterung des Braunkohletagebaus im ostsächsischen Nochten (Landkreis Görlitz) stoppen. Ein entsprechender Normenkontrollantrag sei dem Gericht in Bautzen zugestellt worden, sagte Anwältin Roda Verheyen am Mittwoch in Dresden.
Unterstützt wird die Klage von Greenpeace und dem Bündnis „Strukturwandel jetzt – Kein Nochten II“. Der Antrag richtet sich gegen den Braunkohleplan des Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien, der nach Ansicht der Abbau-Gegner unter anderem gegen geltendes Wasser- und Umweltrecht verstößt. Er bilde die Grundlage, 1.600 Menschen unrechtmäßig ihrer Heimat zu berauben, obwohl kein nachvollziehbarer Bedarf für den Abbau vorliege.
Der schwedische Energiekonzern Vattenfall will gemäß Braunkohleplan in Nochten das sogenannte Abbaugebiet 2 erschließen und dort voraussichtlich ab 2025 rund 300 Millionen Tonnen Braunkohle fördern. Mit der Ausdehnung des Tagebaus droht den Einwohnern der Gemeinden Schleife und Trebendorf die Umsiedlung.
Das Schlimmste am Tagebau seien die Folgeschäden für künftige Generationen, sagte Ursula Eichendorf vom Bündnis „Strukturwandel jetzt“. Schon jetzt gebe es im Raum Weißwasser keine Trinkwasserquellen mehr. Durch Nochten II werde sich das Problem noch verschärfen.
Keine Brückentechnologie
„Wir setzen die Zukunft unserer Kinder und Enkel in der Lausitz aufs Spiel. Und das Traurige ist, dass dieser Strom nicht benötigt wird. Die Braunkohle ist weder volkswirtschaftlich sinnvoll noch ist sie unter Klimaschutz- oder sonstigen Gesichtspunkten verantwortbar“, sagte auch Felix Ekardt, Chef des BUND-Landesverbandes Sachsen, und verwies auf Alternativen wie Energieeffizienz und erneuerbare Energien.
Die Braunkohle sei keine Brückentechnologie zur Umsetzung der Energiewende. Nach Ansicht der Kläger wurde die Abwägung hinsichtlich des tatsächlichen Bedarfs der Braunkohleverstromung falsch getroffen. Hier sei nun wichtig, zu welchem Schluss das Gericht komme.
„Davon wird der Ausgang des Verfahrens mindestens zu 80 Prozent abhängen“, sagte Verheyen. Die Hamburger Anwältin rechnet mit einer Verfahrensdauer von bis zu zwei Jahren. Die Kläger seien aber entschlossen, den Rechtsweg auch in Richtung Karlsruhe oder zum Europäischen Gerichtshof weiterzugehen, um Klarheit zu schaffen.
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