Ausweitung der Notbetreuung in Kitas: Kita-Eltern weiter unter Druck

Viele Eltern von Kita-Kindern sind am Limit. Jetzt prescht Niedersachsen mit seinen Wiederöffnungsplänen vor. Doch glücklich machen auch die nicht.

Bobbycars und andere Fahrzeuge stapeln sich vor einer Berliner Kita

Wer wann wieder in der Kita herum flitzen darf, ist unklar Foto: Foto: Christoph Soeder/dpa

HANNOVER taz | Eigentlich hätte es nur eine kleine Umfrage für interne Zwecke sein sollen, sagt Christine Heymann-Splinter von der Landeselternvertretung der niedersächsischen Kindertagesstätten (Kita LEV NDS). Dann explodierten die Zugriffszahlen. 46.749 Teilnehmer verzeichnete die Online-Umfrage innerhalb von einer Woche.

„Die Eltern wollen endlich gehört werden“, schlussfolgert Heymann-Splinter. Die Elternvertreter hatten ganz offenbar einen Nerv getroffen – und den richtigen Zeitpunkt. Als die Umfrage startete, diskutierte alle Welt die Wiederaufnahme von Bundesligaspielen. Als die Elternvertreter die Umfrage schlossen und am 4. Mai erste Ergebnisse präsentierten, legte die niedersächsische Landesregierung ihren Stufenplan zur Kita-Öffnung vor.

Der Leidensdruck ist hoch, wie die Umfrage zeigt. Die meisten Eltern versuchen immer noch, Kinderbetreuung und Job zu Hause irgendwie unter einen Hut zu bekommen – die meisten im Homeoffice (31,28 Prozent), einige auch über Minusstunden oder eine Reduzierung der Arbeitszeit (8,32 Prozent), bezahlten (1,85 Prozent) oder unbezahlten (3,68 Prozent) Urlaub.

Zusammen macht diese Gruppe 45,13 Prozent der Befragten aus – und es ist absehbar, wie schnell diese Eltern an ihre Grenzen kommen werden oder genau da schon sind.

Die anderen norddeutschen Bundesländer haben eigene Pläne zur Ausweitung der Notbetreuung vorgestellt oder arbeiten noch daran.

Die Familienminister*innen haben am 28. April Kriterien beschlossen, welche Kinder bevorzugt aufgenommen werden sollen. Dazu zählen auch die, die in „beengten Wohnverhältnissen leben“.

In Bremen liegt die Betreuungsquote bei 17 Prozent. Die Grünen hatten gefordert, an einem oder mehreren Tagen auch Kinder in Kitas zu betreuen, die keinen Anspruch auf Notbetreuung haben. Die Kontaktgebote außerhalb der Kitas wollen die Grünen aber aufrecht halten. In Hamburg sind 15 Prozent, in Schleswig-Holstein 13 Prozent der angemeldeten Kinder in den Kitas. In Schleswig-Holstein war private Betreuung stets möglich.

Deshalb plädieren hier auch besonders viele für eine Wiedereröffnung der Kitas vor den Sommerferien (73 Prozent) und 59 Prozent würden es begrüßen, wenn es ein Corona-Elterngeld oder Ähnliches gäbe, das es ihnen möglich macht, sich zwischen Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit zu entscheiden, statt sich zu zerreißen.

Allerdings zeigen die Daten, die mit der Umfrage erhoben wurden, auch, wer hier eigentlich spricht: Die Mehrheit lebt in einer klassischen Kleinfamilie aus Mama, Papa und zwei Kindern. Die wenigen Alleinerziehenden, die geantwortet haben, stufen ihre Belastung noch einmal erheblich höher ein.

Interessant ist, dass eine Option, die die Landesregierung ganz schnell möglich gemacht hat, für viele keine Lösung ist: Die Betreuung in privat organisierten Kleingruppen können sich 51 Prozent für ihre Familie nicht vorstellen.

Über die Gründe kann Heymann-Splinter nur spekulieren. Sie vermutet aber, dass es gerade für Familien mit zwei Kindern oft schwierig ist, die passenden Partner zu finden. Wen nimmt man da, die Freunde des älteren oder des jüngeren Kindes? Außerdem wird die Koordinierungs- und Beziehungsarbeit, die hier nötig ist, schnell zur zusätzlichen Belastung.

Der Stufenplan der Landesregierung sieht außerdem eine deutliche Ausweitung der Notbetreuung vor. Auf bis zu 40 Prozent landesweite Betreuungsquote möchte man ab 18. Mai kommen, auf bis zu 50 Prozent ab 8. Juni. Zusätzlich soll es dann nachmittags Spielgruppen für Vorschulkinder und andere geben.

Ob und vor allem welche Eltern damit glücklich werden, steht noch in den Sternen. Denn darüber, wer einen Platz in der Notbetreuung bekommt, bestimmen in Niedersachsen die Träger. Das Land gibt nur Hinweise, einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

Einen Platz in der Notbetreuung sollen Eltern bekommen, bei denen mindestens ein Elternteil in einem „Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse in betriebsnotwendiger Stellung“ arbeitet. Vorher war an dieser Stelle von Jobs in der kritischen Infrastruktur die Rede. Die Liste der Berufe ist damit noch einmal ein Stückchen länger geworden.

Zudem wurden eine Reihe von Härtefällen definiert: Kindeswohlgefährdung, Alleinerziehende, die Familie und Beruf sonst nicht mehr vereinbaren können, gemeinsame Betreuung von Geschwisterkindern, drohende Kündigungen und erheblicher Verdienstausfall. Wie streng diese Voraussetzungen geprüft werden und welche Nachweise verlangt werden, bestimmen wiederum die Kommunen oder Landkreise.

Der Spagat ist nicht vorbei

Die kommunalen Spitzenverbände hätten sich hier klarere Vorgaben gewünscht, um den zuständigen Stellen Diskussionen und Konflikte zu ersparen. Das Kultusministerium und Landespolitiker halten das nicht für sinnvoll, weil die Voraussetzungen vor Ort zu unterschiedlich seien.

Von den durch die Elternvertretung befragten Eltern nutzen bisher nur 10,52 Prozent die Notbetreuung – obwohl 42 Prozent angeben, dass ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet. Die Verteilung zwischen Stadt und Land ist zudem sehr unterschiedlich und die Betreuungszeiten nicht immer bedarfsgerecht, merkt Heymann-Splinter an. Mit fünf Stunden zwischen 8 und 13 Uhr ist nicht jedem geholfen.

Die Praktiker vor Ort warten nun noch auf die Details – und vertrösten Eltern, die gern eine Auskunft hätten. Für nicht wenige Eltern zeichnet sich jetzt schon ab: Die Übung im Spagat ist noch lange nicht vorbei.

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