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Aussetzung des US-EinreiseverbotsRegierung legt Berufung ein

Das Justizministerium hat einen Antrag auf Revision bei einem Berufungsgericht eingereicht. Die Regierung will notfalls bis zum Obersten Gerichtshof ziehen.

Pech gehabt: Ein jemenitischer Bürger, dem wegen des kurzzeitigen Einreiseverbots das Visum gestrichen wurde Foto: reuters

Los Angeles afp | Die US-Regierung hat Berufung gegen die Aussetzung des neuen Einwanderungs-Dekrets von Präsident Donald Trump eingelegt. Das Justizministerium reichte den Antrag auf Revision am Donnerstag bei demselben Berufungsgericht in San Francisco ein, das bereits den Stopp von Trumps erstem Dekret bestätigt hatte. Notfalls will die Regierung vor den Obersten Gerichtshof ziehen, um das Einwanderungsverbot für Flüchtlinge sowie Bürger aus sechs mehrheitlich muslimischen Ländern durchzusetzen.

Am Mittwoch hatte der Bundesrichter Derrick Watson im Bundesstaat Hawaii seine Mitte März erlassene einstweilige Verfügung gegen Trumps zweites Dekret ausgeweitet, sie gilt nun zeitlich unbegrenzt. Bereits Trumps erstes Einwanderungsdekret von Ende Januar war von einem Bundesrichter im Westküstenstaat Washington vorläufig ausgesetzt worden. Das Berufungsgericht in San Francisco bestätigte diese Entscheidung.

Trump entschied daraufhin, eine zweite Anordnung formulieren zu lassen, die er am 6. März unterzeichnete. Danach sollen Bürger aus dem Iran, dem Jemen sowie aus Libyen, Somalia, Sudan und Syrien 90 Tage lang nicht in die USA einreisen dürfen. Außerdem enthält das Dekret ein generelles, mindestens 120 Tage geltendes Einreiseverbot für Flüchtlinge.

Trumps erstes Dekret hatte auch den Irak eingeschlossen. Im Unterschied zur ersten Anordnung sind in der überarbeiteten Fassung zudem Bürger aus den genannten Staaten vom Einreiseverbot ausgenommen, wenn sie eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung oder ein gültiges Visum für die USA haben. Damit wollte die Regierung rechtliche Bedenken ausräumen. Die Kläger gegen das Dekret hatten aber auch mit der Diskriminierung von Muslimen argumentiert.

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