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KommentarAußer Kontrolle

■ In Hamburg kann gegen das Baurecht völlig folgenlos verstoßen werden

Zwei oder zwölf Geschosse, Hütte oder Hochhaus – wer wollte ob dieses geringfügigen Unterschieds denn gleich kleinlich werden? Der Senat wollte nicht. Damit verstößt er zwar gegen geltendes Baurecht. Aber: Ist das nun ein Skandal, wenn die ohnehin mit Bürohäusern zugepflasterte City um ein weiteres Hochhaus ergänzt wird?

Ja, es ist. Nicht wegen eines Klotzes mehr oder weniger. Über diesen Bedarf kann man sich trefflich streiten. Die Genehmigung für das Difa-Hochhaus ist deshalb so empörend, weil sie exemplarisch dafür steht, wie in Hamburg mit Baugesetz und Bürgerrechten umgegangen wird: Erst beschließen, und dann mal sehen, ob etwa jemand Einspruch erhebt.

Gegen ein Gebäude, eine Straße oder einen abgeholzten Wald – und seien die Aktionen noch so rechtswidrig – kann nur klagen, wer unmittelbar betroffen ist. Das sind nach dem Gesetz nur die Nachbarn. Alle anderen – Parteien, Verbände, Einzelpersonen – können in Hamburg nur untätig zugucken. Selbst in Bayern ist das Verwaltungsrecht fortschrittlicher. In Frankreich können selbstverständlich auch Verbände klagen.

Was also tun, wenn es – wie im Fall der City – keine oder keine klagewilligen Nachbarn gibt? Nichts, sagt das Baugesetz. Nichts, weiß auch der Senat.

Einmischung und Kontrolle sind in Hamburg unerwünscht, auch im Namen des Baurechts. Solange sich daran nichts ändert, wird die Regierung nicht das genehmigen, was rechtens ist, sondern was ihr recht ist.

Heike Haarhoff

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