Ausländerbehörden kämpfen mit Kurswechsel: Schikane nach Ermessen
Rot-Grün in Niedersachsen hat eine humanere Flüchtlingspolitik angekündigt. Trotzdem verschärfen viele Kommunen die Residenzpflicht für Geduldete per Ermessensentscheidung.
HANNOVER taz | Niedersachsens Ausländerbehörden tun sich mit dem von der rot-grünen Landesregierung verordneten Paradigmenwechsel zu einer humanitären Flüchtlingspolitik offenkundig schwer. Insbesondere bei der Residenzpflicht für geduldete Ausländer legt ein Teil der Behörden die Vorschriften weit strenger aus als nötig, wie das Innenministerium jetzt auf Anfrage der Grünen-Migrationspolitikerin Filiz Polat einräumen musste.
Polat wollte in einer schriftlichen Anfrage wissen, wie sehr Menschen, die ohne gesicherten Aufenthaltsstatus nur mit einer Duldung in Niedersachsen leben, in ihrer Bewegungsfreiheit gehindert sind. Während Niedersachsen die Residenzpflicht für Asylbewerber schon unter Ex-Innenminister Uwe Schünemann (CDU) gelockert hat, gelten für Geduldete strengere Aufenthaltsbeschränkungen.
Sie dürfen sich grundsätzlich nur innerhalb der Grenzen des Bundeslandes frei bewegen, in dem sie untergebracht sind. Asylbewerber dagegen können frei zwischen Niedersachsen und Bremen reisen. So hat es Schünemann schon 2012 mit dem Nachbarland vereinbart und sein Amtsnachfolger Boris Pistorius (SPD) 2013 umgesetzt.
Wie die Antwort des Innenministeriums auf die Grünen-Anfrage zeigt, wird die Residenzpflicht für die Gruppe der mehr als 10.000 Geduldeten in Niedersachsen oft noch verschärft. In den Landkreisen Harburg, Stade oder Peine etwa dürfen Geduldete häufig noch nicht einmal die Grenzen des Landkreises verlassen – wegen Ermessensentscheidungen der jeweiligen Ausländerbehörden.
Die Residenzpflicht wurde 1982 von einer schwarz-gelben Bundesregierung eingeführt - und ist seitdem hoch umstritten.
Die Ausländerbehörden legen fest, in welchen Gegenden sich Asylbewerber und Geduldete aufhalten dürfen.
Die Arbeitssuche, soziale und familiäre Kontakte werden dadurch erschwert. Verstöße gegen die Residenzpflicht werden als Ordnungswidrigkeiten sanktioniert. Bußgelder sind möglich.
In Harburg gilt das laut den Angaben des Innenministeriums für rund 270 der insgesamt 305 dort lebenden Geduldeten. In Stade sind 200 von etwa 313 Geduldeten von Verschärfungen betroffen, in Rotenburg 57 von 127. Begründet werden die Maßnahmen stets mit mangelnder Mitwirkung der Betroffenen etwa bei der Passbeschaffung oder der Identitätsfeststellung und einer besseren Erreichbarkeit der Geduldeten für die Behörden.
Angaben, die nicht nur Grünen-Politikerin Polat erstaunt haben. Auch beim Innenministerium war man über die Häufigkeit und Regelmäßigkeit überrascht, wie ein Sprecher erklärt. „Es liegt in der Natur der Sache, dass Ermessensentscheidungen zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können“, sagt er auf Nachfrage. Die Behörden dürften dabei aber nicht nach „einer vom Einzelfall gänzlich losgelösten Praxis verfahren“.
Um dies künftig zu verhindern, hat das Ministerium prompt reagiert: Nur Tage nach Veröffentlichung der Antwort auf die Grünen-Anfrage wurden die landesweit 53 Ausländerbehörden per Erlass angewiesen, Spielräume einheitlich zu nutzen. Von weiteren Verschärfungen der Residenzpflicht dürften die Behörden „nur in besonders gelagerten Einzelfällen Gebrauch machen“, heißt es darin, etwa wenn Geduldete schwere Straftaten begangen haben.
Grünen-Politikerin Polat begrüßt die „schnelle und unmittelbare Reaktion“ des Innenministeriums. Gleichzeitig fordert sie aber den „Flickenteppich“ bei den Aufenthaltsbeschränkungen bundesweit abzuschaffen. So lange dies nicht auf Bundesebene geschehe, brauche Niedersachsen eine so genannte Generalerlaubnis, wie sie zuletzt Schleswig-Holstein eingeführt hat. Damit dürfen Flüchtlinge bundesweit reisen, ohne dies bei den Ausländerbehörden vorab anmelden zu müssen. „Derartige Regelungen“, betont Polat, „sind nach geltender Gesetzeslage in allen Bundesländern möglich.“
Das Innenministerium reagiert auf derlei Forderungen allerdings verhalten. Man verfolge „nach wie vor die Zielrichtung, die für Asylsuchende und Geduldete geltende Residenzpflicht zu lockern“. Eine Prüfung, ob auch Niedersachsen eine bundesweite Generalerlaubnis einführe, dauere noch.
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