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Ausgangssperren – rechtlich gesehenBekämpfung der Seuchengefahr

Freiburg handhabt es milder als Bayern: Ein juristischer Überblick darüber, was am Zuhausebleibenzwang legitim ist und was nicht.

Nie gesehen: Leere Fahrradstraße in Freiburg Foto: Eibner/imago

Freiburg taz | Der Begriff „Ausgangssperre“ ist im deutschen Recht nicht definiert. Der Begriff beschreibt, dass Menschen grundsätzlich zu Hause bleiben müssen. Es kann aber auch Ausnahmen geben. Welche Ausnahmen im konkreten Fallgelten, ergibt sich dann aus der jeweiligen behördlichen Anordnung der Ausgangssperre.

Die derzeit angeordneten (und diskutierten) Ausgangssperren werden auf das Infektionsschutzgesetz gestützt, ein Gesetz das bundesweit gilt. Auch dort werden Ausgangssperren nicht erwähnt. Allerdings können die Bundesländer oder die Gesundheitsbehörden vor Ort die „notwendigen Schutzmaßnahmen“ treffen. Auf diese Generalklausel können nach bisher überwiegender Ansicht auch allgemeine Ausgangsbeschränkungen gestützt werden.

Ausgangssperren und ähnliches greifen tief in Grundrechte ein, zum Beispiel in das Recht, sich in Deutschland frei zu bewegen. Allerdingssind Eingriffe in Grundrechte durchaus möglich, wenn es dafür legitime Zwecke gibt. So sieht das Grundgesetz in Artikel 11, der das Grundrecht der Freizügigkeit garantiert, ausdrücklich die Möglichkeit vor, „zur Bekämpfung der Seuchengefahr“ die Rechte Einzelner einzuschränken.

Wie immer muss staatliches Handeln aber das Prinzip der Verhältnismäßigkeit beachten. Das heißt: auch eine Ausgangssperre muss geeignet, erforderlich und angemessen sein.

Wuffi darf noch mal raus

Zunächst gab es in Deutschland nur drei Ausgangssperren, alle in Bayern (Mitterteich, Fischern und Teile der Stadt Hohenberg an der Eger). Diese wurden per Allgemeinverfügung von den jeweils zuständigen Landratsämtern in Tirschenreuth und Wunsiedel beschlossen. Sie werden auch ausdrücklich als „Ausgangssperre“ benannt. Ausnahmsweise erlaubt sind dort zum Beispiel Einkäufe, Arztbesuche, Geldabheben, Tanken und die Versorgung von Haustieren.

Die ab Samstag (21.3.) geltende Allgemeinverfügung der Stadt Freiburg verzichtet auf den Begriff der „Ausgangssperre“, sondern spricht von einem „Betretungsverbot für öffentliche Orte“, wozu Straßen, Gehwege, Plätze und öffentliche Grünflächen gehören. Auf den Begriff kommt es aber nicht an, entscheidend ist, dass die Einschränkungen in der Sache deutlich milder sind als in Bayern. So können Einzelpersonen, Zweiergruppen und Personen, die zusammenwohnen, sich weiterhin an öffentlichen Orten aufhalten. Sie müssen nur 1,5 Meter Abstand zu anderen wahren und sie dürfen den öffentlichen Nahverkehr nicht benutzen. Dass es in Freiburgweitere Ausnahmen gibt, etwa für Arztbesuche und Einkäufe, spielt da nur eine Rolle, wenn man mit Bus oder Straßenbahn zum Arzt oder zum Einkaufen fahren will.

Eine Joggerin vor dem Freiburger Münster, ansonsten Leere im Stadtpark Foto: Patrick Seeger/dpa

Die Verfügung in Freiburg genügt sicher eher den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit als die Regelungen in Bayern. So könnte es zu weit gehen, dass es in Mitterteich bereits verboten ist, alleine zu joggen, oder dass Geschwister nicht gemeinsam im Park spielen dürfen. Hier wird es in den kommenden Tagen sicher erste Gerichtsurteile geben.

Inzwischen hat auch die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) eine Allgemeinverfügung erlassen, die für ganz Bayern gilt. Sie verwendet den Begriff „vorläufige Ausgangsbeschränkung“. Wie immer kommt es aber nicht auf den Begriff an, sondern auf die konkrete Anordnung. Die bayerische Regelung liegt in der Strenge zwischen Mitterteich und Freiburg.

Zwar dürfen sich Einzelpersonen und Familien nicht generell im Freien aufhalten, allerdings ist auch „Sport und Bewegung an der frischen Luft“ erlaubt. Man darf also joggen, radfahren und spazierengehen. Das alles ist aber nur erlaubt, wenn man allein oder mit dem „eigenen Hausstand“ unterwegs ist. Jede „sonstige Gruppenbildung“ bei der Bewegung im Freien ist verboten. Wer sich nicht an die Ausgangsbeschränkung hält, muss in Bayern mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro rechnen. Die Rechtsgrundlage passt allerdings nicht genau, sodass es bei der Drohung bleiben dürfte.

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4 Kommentare

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  • Was denn nun? Geht es im Artikel nun um das, was legal ist, oder darum, was legitim ist? Beides sind gerade in der Rechtswissenschaft oft gegensätzliche Begriffe. Was legitim ist, ist manchmal nicht legal, und umgekehrt.

  • Ich finde es beunruhigend, dass durch den Föderalismus jedes Bundesland an einem anderen Strang zieht, allgemeine Verunsicherung herrscht und unterm Strich der gewünschte Effekt möglicherweise dann nicht erzielt wird. Es würde mich nicht wundern, wenn irgendwelche Menschen gegen die Ausgangssbeschränkungen oder -sperren oder wie auch immer man das nennt klagen.

    • @Jossi Blum:

      Guten Tag Herr Blum,



      Ein naiver Beitrag. Eine Ausgangssperre wäre Quatsch. Denn man kann, sollte - und muss ohne Ausgangssperre genausogut zuhause bleiben wie mit einer solchen. Aber eben freiwillig und ohne Beschränkung der Grundrechte. Trauen Sie sich das vielleicht nicht zu? Brauchen Sie einen Staat, der Ihnen das verbietet? Das glaube ich nun doch nicht.



      Zudem verweise ich auf den Chef der Bundesärztekammer Herrn Reinhardt, der heute eindeutig gegen die Sperre gesprochen hat. Weil er das ganze Bild sieht. Weil er auch diejenigen sieht, die durchdrehen, wenn sie wissen, dass sie nicht mehr das Haus verlassen dürfen. Weil Menschen reihenweise andere Krankheiten entwickeln werden, schwerd Depressionen, deren Folgen man sich ausmalen kann. Das Haus mit großem Sozialabstand zu verlassen, und einmal um den Block oder in den Park zu gehen ist möglich, wichtig und gesund. Bleiben Sie besonnen, Tun Sie das richtige, vermeiden wir Hysterie.

      • @Meinung 7:

        Nun ja, C.Wagner, das Problem besteht in einer Gesellschaft, in der es anscheinend mittlerweile statt gefühlter zig Millionen Fußballbundestrainer ebensoviele Fachleute für Seuchenschutz und Logistig gibt. Da sich nicht wirklich alle an sinnvolle Empfehlungen halten (Coronaparty schon gehört?), private überzogene Lagerhaltung (Hamstern) usw. scheint es mir sinnvoll, die Gesetzeskeule auszupacken und die ach so vernünftigen und verantwortungsvollen Mitmenschen mal da zu packen, wo es weh tut, am Geldbeutel. Konsequent durchgeführt würde das wohl doch zum Nachdenken anregen. Passt mir persönlich auch nicht so ganz, da aber viele Mitmenschen eben die entsprechende Ignoranz hemmungslos ausleben, was bleibt sonst.