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Auschwitz-Prozess gegen Hubert ZafkeStillstand in Neubrandenburg

Der Prozess gegen einen früheren SS-Sanitäter platzt nach mehreren Befangenheitsanträgen. Nun muss das Verfahren ganz von vorne beginnen.

Nur eingeschränkt verhandlungsfähig? Der 95-jährige Angeklagte Hubert Zafke Foto: dpa

Berlin taz | Der Prozess gegen einen früheren SS-Sanitäter des Vernichtungslagers Auschwitz ist geplatzt. Das Verfahren gegen Hubert Zafke vor dem Landgericht Neubrandenburg muss ganz von vorne beginnen. Wann dies geschehen soll, ist „ist nicht vorherzusagen“, heißt es in einer Presseerklärung des Gerichts vom vergangenen Donnerstag. Ob es überhaupt dazu kommen wird, ist angesichts des Alters des Angeklagten fraglich.

Das Gericht und die Staatsanwaltschaft warfen sich gegenseitig vor, an der Verzögerung des Verfahrens schuld zu sein. „Warum sich die Staatsanwaltschaft Schwerin dem möglichen Vorwurf der Öffentlichkeit aussetzt, sie torpediere das von ihr selbst eingeleitete Verfahren, erschließt sich mir nicht“, schrieb der Pressesprecher des Landgerichts, Carl Christian Deutsch.

Dazu erklärte die Staatsanwaltschaft Schwerin, es sei ihre Pflicht, „von den prozessualen Möglichkeiten“ Gebrauch zu machen, „wenn sie den Eindruck habe, „dass das Gericht mit den von ihr und den Nebenklägern gestellten Anträgen nicht objektiv und neutral umgeht“. Vertreter der Nebenklage erklärten, dass „von diesem Gericht keine Gerechtigkeit“ zu erwarten sei.

Zuvor hatten Staatsanwalt und Vertreter der Nebenkläger mehrere Befangenheitsanträge gegen die Richter gestellt. Sie warfen ihnen vor, das Verfahren einzig mit dem Ziel der Einstellung zu führen. Die Beratungen über diese Anträge hätten das Verfahren so weit verzögert, dass eine fristgemäße Fortsetzung unmöglich gewesen sei, heißt es nun in einer Mitteilung des Gerichts.

Beihilfe zum Mord in mindestens 3.581 Fällen

In dem Prozess ist Hubert Zafke wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 3.581 Fällen, begangen 1944 in Auschwitz, angeklagt. Der heute 96-Jährige soll als SS-Sanitäter dafür gesorgt haben, dass die Mörder aus den Reihen der SS reibungslos ihrem Tun nachgehen konnten, heißt es in der Anklage.

Das Verfahren gegen Zafke schleppt sich seit Monaten dahin. 2015 lehnte das Landgericht die Eröffnung der Hauptverhandlung ab. Erst ein Beschluss des Oberlandesgerichts Rostock zwang die Neubrandenburger Justiz zu dem Prozess. Bei Beginn der Hauptverhandlung fehlte dann der Angeklagte, weil er, so die Verteidigung, erkrankt sei.

Beim Neustart des Verfahrens im September zweifelte der Richter ein ärztliches Gutachten an, nach dem Zafke eingeschränkt verhandlungsfähig sei. Es sollte „die Verhandlungsunfähigkeit herbeigeredet werden“, beklagten die Vertreter der Nebenkläger Thomas Walther und Cornelius Nestler den jetzigen Stillstand.

Schwere Vorwürfe erhob das Internationale Auschwitz-Komitee gegen das Gericht. Es habe ein „jämmerliches Kapitel“ der deutschen Rechtsgeschichte geschrieben, erklärte Vizepräsident Christoph Heubner. „Von Anbeginn des Prozesses war allen Beobachtern mehr als deutlich, dass der Vorsitzende Richter einem Prozess in Sachen Auschwitz völlig ablehnend gegenüberstand.“

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2 Kommentare

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  • ".......Zuvor hatten Staatsanwalt und Vertreter der Nebenkläger mehrere Befangenheitsanträge gegen die Richter gestellt. Sie warfen ihnen vor, das Verfahren einzig mit dem Ziel der Einstellung zu führen. Die Beratungen über diese Anträge hätten das Verfahren so weit verzögert, dass eine fristgemäße Fortsetzung unmöglich gewesen sei, heißt es nun in einer Mitteilung des Gerichts...."

     

    Angesichts dessen begegnet die Sentenz des

    Herr Gerichtssprechers - Allerdings Befremden -:

    "„Warum sich die Staatsanwaltschaft Schwerin dem möglichen Vorwurf der Öffentlichkeit aussetzt, sie torpediere das von ihr selbst eingeleitete Verfahren, erschließt sich mir nicht“, schrieb der Pressesprecher des Landgerichts,

    Carl Christian Deutsch.

     

    Die angezogene Frist - zu Wahrung des Zusammenhangs -

    Der mündlichen Verhandlung - ist Gesetzeslage & die - jura novit curia -

    KENNT DAS GERICHT!

  • "Vertreter der Nebenklage erklärten, dass „von diesem Gericht keine Gerechtigkeit“ zu erwarten sei."

     

    Gerechtigkeit für Auschwitz ist sicher nicht mehr zu erwarten. Der 95jährige Angeklagte hat eine statistische Lebenserwartung von noch 2,5Jahren. Es ist daher nicht mal ein rechtskräftiges Urteil zu erwarten.

     

    Allenfalls juristisch interessant wäre eine BGH-Entscheidung zur im Demjanuk-Verfahren vorgenommenen Änderung der Rechtsprechung zu den NS-Morden. Dann müssten sich die Prozessparteien auf ein schnelles Urteil verständigen, damit der BGH noch eine Chance zur Entscheidung bekommt. Sieht aber nicht danach aus.