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„Aus reiner Geldgier“

■ Lange Haftstrafen für Janssen-Entführer gefordert. Täter entschuldigen sich

Im Hamburger Prozeß um die Entführung des Emder Millionärssohns Bodo Janssen hat die Staatsanwaltschaft gestern lange Gefängnisstrafen für die drei Angeklagten gefordert. Für einen 34jährigen Bekannten von Janssen sowie einen 24 Jahre alten Mann aus Montenegro schlug der Ankläger je acht Jahre Haft wegen erpresserischen Menschenraubes vor. Ein 47jähriger Angeklagter aus Ex-Jugoslawien soll nach dem Willen des Staatsanwalts für fünf Jahre und neun Monate hinter Gitter.

Die drei Männer, die im Prozeß ihre Beteiligung an der Entführung gestanden hatten, entschuldigten sich in ihren Schlußworten bei Bodo Janssen und seiner Familie. Sie hatten ihn am 6. Juni 1998 entführt und von seinen Eltern zehn Millionen Mark Lösegeld verlangt. Ihr Opfer wurde im Juni von der Polizei in einer Hamburger Wohnung befreit. Dabei wurden Janssens Bekannter und der 24jährige festgenommen; der dritte Mann stellte sich später. Zuvor waren drei Millionen Mark an die Entführer übergeben worden.

Das „schwere Verbrechen“ der drei Männer „erfordert eine drastische Strafe, um potentielle Nachahmungstäter abzuschrecken“, sagte Oberstaatsanwalt Peter Stechmann in seinem Plädoyer. Die Täter hätten aus reiner Geldgier gehandelt. Bodo Janssen und seine Familie litten möglicherweise ein Leben lang unter seiner Tat. Die Entführer hatten gedroht, ihrem Opfer ein Auge auszustechen oder einen Finger abzuschneiden. Der 24jährige soll Janssen detailliert geschildert haben, wie er ihn töten würde.

Der Verteidiger des Angeklagten verlangte gestern, daß sein Mandant eine geringere Strafe erhalten müsse als der Bekannte des Entführungsopfers. Dessen Anwalt forderte eine maximal sieben Jahre Gefängnis für seinen Mandanten. Er erinnerte daran, daß der 34jährige die Straftat während einer Bewährungszeit begangen habe und nun noch eine Reststrafe bis Januar 2001 abzusitzen habe. Der Rechtsbeistand des 47jährigen plädierte für seinen Mandanten auf eine Verurteilung wegen Beihilfe zur Entführung. Das Urteil soll morgen gesprochen werden. lno

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