Auflagen für Tabakprodukte: EU will Schockbilder
Die Warnhinweise auf Zigarettenschachteln werden groß, darauf haben sich die EU-Gremien geeinigt. Aromastoffe zum Versüßen werden verboten, Mentholzigaretten auch.
![](https://taz.de/picture/130990/14/tabakprodukte_auflagen_eu_dpa.jpg)
STRASSBURG afp | Mit Schockbildern und unübersehbaren Warnhinweisen will die Europäische Union vor allem junge Menschen verstärkt vom Rauchen abhalten. Auf eine entsprechende Neuregelung haben sich nach langen und zähen Beratungen in der Nacht zum Dienstag die Brüsseler Kommission, das Europaparlament und die EU-Staaten in Brüssel geeinigt.
Die neue Richtlinie muss nun noch formell von Rat und Parlament verabschiedet werden. Anschließend haben die 28 Mitgliedsländer zwei Jahre Zeit, um die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.
Auf Zigarettenpackungen müssen laut Neuregelung künftig abschreckende Bilder prangen, etwa von einem verfaulten Fuß oder einer schwarzen Raucherlunge. Außerdem müssen 65 Prozent der Vorder- und Rückseite der Packungen von Warnhinweisen wie „Rauchen tötet“ bedeckt sein.
Das gilt auch für Zigaretten-Feinschnitt und Wasserpfeifen-Tabak – Produkte, die vor allem bei Jugendlichen beliebt sind. Damit fielen rund 90 Prozent aller Tabakprodukte unter die neue Richtlinie, erläuterte eine Mitarbeiterin im Europaparlament. Für Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak reichten hingegen weiterhin einfache Warnhinweise.
Warnhinweise für Tabakprodukte sind in der EU bereits heute vorgeschrieben. Sie bedecken allerdings bisher nur 30 Prozent der Vorder- und 40 Prozent der Rückseite von Zigarettenschachteln. Besonders gefährliche Zusatzstoffe, die Krebs erregen, das Erbgut verändern oder die Fortpflanzungsfähigkeit einschränken können, sollen ganz aus Tabakprodukten verbannt werden.
Menthol-Zigaretten verschwinden
Das gleiche gilt für „charakteristische Aromen“, die nicht nach Tabak schmecken – etwa Vanille oder Schokolade, die den bitteren Geschmack des Tabaks mildern und vor allem bei Jugendlichen beliebt sind. Menthol-Zigaretten sollen längerfristig ebenfalls vom Markt verbannt werden – allerdings erst nach einer Übergangsfrist von acht Jahren.
Die Neuregelung mache insgesamt „den Einstieg ins Rauchen für Jugendliche unattraktiver“, betonte der CDU-Abgeordnete Karl-Heinz Florenz, der an den Verhandlungen beteiligt war. Dies verbessere den Gesundheitsschutz.
Der Vorschlag des Europaparlaments, auch so genannte Imitationsprodukte - wie Zigaretten aus Schokolade für Kinder - zu verbieten, fand im Rat keine Mehrheit. Die EU-Staaten argumentierten, dafür sei die EU nicht zuständig. Einige Mitgliedsländer haben solche „Imitationsprodukte“ bereits verboten, wie es die Weltgesundheitsorganisation WHO empfiehlt.
Die Unterhändler der EU-Staaten, des Europaparlaments und der Brüsseler Kommission vereinbarten außerdem, dass die sogenannte elektronische Zigarette nicht als Medikament eingestuft wird. Damit bleibt die in einigen EU-Staaten sehr verbreitete e-Zigarette, die eine nikotinhaltige Flüssigkeit verdampft, weiterhin nicht apothekenpflichtig.
Über einige Details konnte jedoch noch keine Einigung erzielt werden - etwa zu Vorschriften über die maximal zulässige Nikotin-Konzentration. Darüber wollen die Unterhändler am Mittwoch erneut diskutieren. Wenn sie keine Einigung erzielen, könnte es vorerst gar keine EU-Vorschriften zu diesen Produkten geben, deren Auswirkungen auf die Gesundheit noch weitgehend unbekannt sind.
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