Aufklärung der Wahlpannen: Nichts Genaues weiß man nicht
Neun Tage nach der Wahl liegen erst aus 7 von 12 Bezirken offizielle Informationen zu den Pannen vor. Innensenator kommt nicht zu Pressekonferenz.
Bei den Wahlen zum Bundestag, zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen sowie beim Enteignungs-Volksentscheid hatte es vor neun Tagen Berichte über zahlreiche Pannen gegeben. Teils fehlten Stimmzettel, teils gab es die falschen. Zudem bildeten sich lange Schlangen vor den Wahllokalen. Von Wartezeiten über zwei Stunden war zu hören. Manche Wähler konnten ihre Stimmen erst nach offizieller Schließung der Wahllokale abgeben, schon unter dem Eindruck der veröffentlichten Prognosen.
Senator Kollatz mahnte in der Pressekonferenz vor voreiligen Bewertungen: „Nicht alles, was öffentlich gesagt worden ist, konnte bisher bestätigt werden.“ Klar ist nach seinen Worten für den Senat, dass es tatsächlich Stimmzettel im falschen Wahllokal und „erhebliche Kommunikationsprobleme“ zwischen Wahllokalen und Wahlleitungen gab. Noch nicht vom Senat bestätigt ist, dass tatsächlich einzelne Minderjährige, die nur auf Bezirksebene hätten mitwählen dürfen, auch Stimmzettel für die Wahlen zum Bundestag und zum Abgeordnetenhaus erhielten. Aus Kollatz' Sicht war das aber kein organisatorisch-logistisches Problem wie bei den anderen Pannen. Namens der Landesregierung entschuldigte sich der Finanzsenator „bei allen, die Probleme bei der Stimmabgabe hatten“. Eigentlich war für Dienstag ein Bericht des Innensenators über die Pannen erwartet worden. Die Bestandsaufnahme dafür sei aber noch nicht abgeschlossen, hieß es von Kollatz.
Wahlleiterin offiziell abberufen
Das soll nicht an der Innenverwaltung liegen: Erst aus 7 der 12 Bezirke lägen alle nötigen Informationen vor. Die sind in der Hand der dortigen ehrenamtlichen Wahlleitungen, die nicht an Weisungen des Senats gebunden sind.
Bei der Frage nach möglichen Neuwahlen verwies Kollatz auf den Weg des geringstmöglichen Eingriffs. Nachgewählt werden müsste, so ist die Rechtslage, bei sogenannter „Mandatsrelevanz“: Nur wenn naheläge oder bewiesen wäre, dass Pannen die Zusammensetzung der Parlamente, also die Zahl der Mandate pro Partei, beeinflusst haben, könnte es Neuwahlen geben, im ersten Schritt nur in den betroffenen Orten.
„Eine erste wichtige Konsequenz ist ja getroffen: die Abberufung des Wahlleiterin“, mühte sich Kollatz zu beschwichtigen. Doch Petra Michaelis, seit 2009 in diesem Ehrenamt und hauptberuflich am Landesrechnungshof tätig, hatte bereits am Mittwoch genau darum gebeten – der Beschluss des Senats nun, sechs Tage später hatte also bloß formalen Charakter.
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