Aufarbeitung: Entschädigung für 215.000 DDR-Opfer
Rund 215.000 Opfer der DDR-Justiz haben nach Angaben der Stiftung Aufarbeitung bis Ende 2015 Anträge auf Rehabilitierung und Entschädigung gestellt. Grundlage sei das SED-Unrechtsbereinigungsgesetz, das vor 25 Jahren, am 4. November 1992, in Kraft trat, teilte die Stiftung am Mittwoch in Berlin mit. Wer in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der DDR in die Mühlen politischer Strafverfolgung geraten war, könne seither Rehabilitierung und Entschädigung beantragen.
Die mit Abstand meisten Anträge kamen dabei mit rund 60.900 aus Sachsen, gefolgt von Sachsen-Anhalt (36.000), Thüringen (knapp 34.000) und Brandenburg (33.300). In Berlin wurden rund 29.000 Anträge auf Rehabilitierung gestellt, in Mecklenburg-Vorpommern knapp 22.000.
Viele rechtsstaatswidrige Urteile der SED-Justiz, etwa wegen „staatsgefährdender Propaganda und Hetze“, „ungesetzlichen Grenzübertritts“ oder der „Störung des sozialistischen Zusammenlebens“, konnten und könnten auf dieser Grundlage aufgehoben werden, erklärte die Stiftung. Ergänzend ermögliche das zweite SED-Unrechtsbereinigungsgesetz von 1994 die Rehabilitierung von Menschen, die in der DDR von Verwaltungsunrecht und Verwaltungswillkür sowie von beruflicher Diskriminierung betroffen waren. Nach jetzigem Stand läuft die derzeitige Regelung Ende 2019 aus. (epd)
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