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Auch Arisierungsopfer sollen entschädigt werden

■ Anwälte von NS-Opfern wollen von Historikern Bankakten überprüfen lassen

Berlin (AP) – Bei der bevorstehenden Verhandlungsrunde über Entschädigungszahlungen der deutschen Industrie an ehemalige NS-Zwangsarbeiter soll es nach dem Willen ihrer Anwälte auch um die Arisierung jüdischer Banken gehen. Die Aussage von Bundesregierung und deutscher Wirtschaft, diese Fälle seien bereits nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) erledigt, seien falsch, erklärten der New Yorker Anwalt Edward Fagan und sein Münchner Kollege Michael Witti gestern in Berlin. Ohne die Einbeziehung der Arisierungen „wird es keine Einigung geben“, so Fagan. Sollten bei den Verhandlungen, die heute in Bonn fortgesetzt werden, nur die Entschädigungen für die Zwangsarbeiter geregelt werden, „bleiben die Ansprüche gegen die Banken offen“.

Bisher hätten sowohl die Bundesregierung, für die Otto Graf Lambsdorff die Verhandlungen führt, als auch die Vertreter der Industrie eine Einbeziehung der Opfer so genannter Arisierungen abgelehnt, sagten die Anwälte. Rückerstattungsakten, die sie jetzt bei Wiedergutmachungsämtern in Berlin entdeckt hätten, belegten aber, dass viele Betroffene nie eine Entschädigung erhalten hätten. Im Namen ihrer Mandanten verlangten sie deshalb, dass ein unabhängiger Historiker die Akten, die bei Behörden und bei den Banken lagern, untersuchen dürfe.

Fagan und Witti lehnten es ab, sich zum finanziellen Umfang der Entschädigungen sowohl für die NS-Zwangsarbeiter als auch für die Arisierungsopfer zu äußern. „Wir reden nicht öffentlich über Zahlen“, sagte der New Yorker Anwalt.

Auch zu den jüngsten Vorwürfen gegen Lambsdorff, er habe sich in den 50er-Jahren für ehemalige NS-Funktionäre eingesetzt, lehnten die Anwälte eine Stellungnahme ab. Das seien „ungeprüfte Vorwürfe“, sagte Witti. Sie würden die Verhandlungen nicht beeinflussen. Allerdings warne er davor, auf diese Weise „das Thema emotional anzuheizen“.

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