Atommüll in Deutschland: Eine Endlagerbehörde – aber welche?
Die Kommission stellt die geplante Struktur für den Betrieb und die Aufsicht von Endlagern infrage. Und lässt eine entscheidende Frage offen.
BERLIN taz | Die geplante Struktur für den Betrieb und die Regulierung der deutschen Atommüllendlager sollte grundsätzlich überarbeitet werden. Das sieht der erste inhaltliche Beschluss der Expertenkommission vor, die das Endlagergesetz evaluieren und Kriterien für einen Standort entwickeln soll.
Bisher sieht das im Jahr 2013 verabschiedete Standortauswahlgesetz vor, dass ein neues „Bundesamt für kerntechnische Entsorgung“ (BfE) als entscheidende Regulierungsbehörde für die Endlager geschaffen wird. Das bestehende Bundesamt für Stahlenschutz (BfS), das derzeit die Endlager überwacht und zum Teil auch für den Betrieb verantwortlich ist, soll demnach entscheidende Kompetenzen verlieren und nur noch als Betreiber agieren, wobei der faktische Betrieb wie bisher teilweise im Auftrag des BfS durch private Unternehmen durchgeführt würde.
Diese Beteiligung von zwei Bundesbehörden am Endlagerprozess findet die Kommission nicht sinnvoll. Stattdessen wollen die Mitglieder, zu denen Bundes- und Landespolitiker sowie Wissenschaftler und Vertreter aus Wirtschaft, Gewerkschaft, Kirchen und Umweltverbänden gehören, die staatlichen Regulierungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsaufgaben beim Atommüll in einem Bundesamt konzentrieren. Damit übernimmt die Kommission in weiten Teilen einen Vorschlag, den BfS-Präsident Wolfram König Ende letzen Jahres präsentiert hatte.
Eine entscheidende Frage lässt die Kommission allerdings ausdrücklich offen, weil es darüber keine Einigung gab – nämlich welche Behörde die Aufgabe wahrnehmen soll. Eigentlich spräche nichts dagegen, damit das bestehende BfS zu beauftragen; dort ist die fachliche Kompetenz zweifellos vorhanden. Aber Atomkraftfreunde haben traditionell Vorbehalte gegen das Amt, dessen aktueller Chef Grünen-Mitglied ist.
Der CDU-Abgeordnete Steffen Kanitz etwa will das neue BfE wie geplant mit dem Endlager betrauen und das BfS als Behörde für alle übrigen Fragen des Strahlenschutzes bestehen lassen. Der Jurist Hartmut Gaßner spottete hingegen, dann bleibe nur ein „Bundesamt für Sonnenbänke“ übrig.
Vertagt wurde ein Antrag von Jörg Sommer von der Deutschen Umweltstiftung, dass die Vertreter der Energiekonzerne ihre Mitgliedschaft in der Kommission ruhen lassen sollten, solange ihre Unternehmen gegen den Atomausstieg klagen. Darüber soll zunächst eine neue Arbeitsgruppe beraten.
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