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Asylbetrug oder „rassistische Kampagne“?Kritik am Innensenator

■ DAB und AntiRassismusBüro kritisieren „AsylInnensenator

Die Geschäftsführerin des Dachverbandes der Ausländer-Kulturvereine (DAB), die SPD-Abgeordnete Gule Iletmis, hat den Bremer Innensenator Bernt Schulte (CDU) scharf angegriffen. Aus dem Libanon kommende Flüchtlinge seien einem „Pauschalvorwurf ausgeliefert“ und verunsichert durch die Veröffentlichung des sog. „Asylskandals“, erklärte sie im Namen des DAB. „Dringende Verdachtsmomente dürfen nicht als Tatsache hingestellt werden“, erklärte Iletmis. Das Innenressort habe seine Zahlen inzwischen „nach unten korrigieren“ müssen, Zahlen über den Schaden seien „nicht belegbar“.

Als „rassistische und gezielt lancierte Kampagne“ hat das AntiRassismusBüro Bremen die „Enthüllungen“ Schultes zurückgewiesen und ein Aufenthaltsrecht für die betroffenen Menschen gefordert. Die seien nach Deutschland eingereist, um hier Zuflucht zu finden. Flüchtlinge würden hier keine Arbeitserlaubnis bekommen und daher „behördlicherseits“ gezwungen seien, ihren Lebensunterhalt mit Sozialhilfe zu bestreiten.

Das AntiRassismusBüro hält die Vorwürfe für „verlogen“ insbesondere vor dem Hintergrund, dass vor nicht allzulanger Zeit der rechtskräftig verurteitle Steuerbetrüger Könecke, „der sich der Inhaftierung durch Flucht entzogen hatte“, im Rathaus mit einem Empfang geehrt wurde. Der damalige Innensenator habe ihn als „vorbildliche Unternehmerpersönlichkeit“ gepriesen.

Dem gegenüber weist der Sprecher des Innensenators darauf hin, dass die Vorwürfe sich ausschließlich gegen Personen richten, die in Deutschland zunächst mit ihrem türkischen Pass einen Asylantrag gestellt haben, dann aber untertauchten und an einem anderen Ort erneut als „Libanesen“ ohne Pass Asyl beantragten. Die Zahl 500 sei von der Polizei ermittelt und keineswegs korrigiert worden. Für ca. 200 der 500 von der Polizei ermittelten Personen hätten staatswaltschaftliche Ermittlungen den Sachverhalt bestätigt. Um den entstandenen Schaden zu ermitteln, sei dies für 181 Personen einmal exemplarisch ausgerechnet worden.

Der größte Teil der Personen sei zwischen 1986 und 1992 eingereist; damals habe keine erkennungsdienstliche Behandlung bei der Einreise stattgefunden, was die zweite „Asylmeldung“ ermöglichte.

Für Menschen, die politisch verfolgt sind und nach dem deutschen Recht einen Asylanspruch haben, gebe es keinen Grund, mit betrügerischen Tricks und doppelten Identitäten zu arbeiten, meinte der Sprecher der Innenbehörde. Es handele sich bei den von der Polizei ermittelten Personen ausschließlich um solche, deren Asylanträge auch vor Gericht abgelehnt wurden; die falsche libanesische Identität sollte als Abschiebehindernis funktionieren. K.W.

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