Asylantrag von US-Deserteur: Entscheidung in Luxemburg
Die Klage des US-Deserteurs André Shepherd geht an den Europäischen Gerichtshof. Der soll über die Rechtmäßigkeit der Ablehnung seines Asylantrages beraten.
BERLIN taz | Die Klage des US-Deserteurs und Panter-Preis-Trägers André Shepherd, dessen Antrag auf Asyl abgelehnt wurde, geht an den Europäischen Gerichtshof. Das Verwaltungsgericht München bestätigte am Freitag, dass es eine Anfrage an das höchste Gericht der Europäischen Union in Luxemburg richten wird. Die Verhandlungen in München wurden abgesetzt.
Damit erfüllt das Verwaltungsgericht die Forderungen von Shepherds Rechtsanwalt Reinhard Marx. Marx hatte vor zwei Jahren vor dem Verwaltungsgericht München gegen die Ablehnung des Asylantrags seines Mandanten geklagt.
Shepherd hatte im Irakkrieg Kampfhubschrauber gewartet. Zum ersten Mal war er zwischen September 2004 und Februar 2005 im Einsatz. Dabei habe er an dem Sinn des Krieges gezweifelt. Als er zu seiner Einheit nach Deutschland zurückkehrte, sei er überzeugt gewesen: Der Irakkrieg war illegal. Deshalb desertierte er im Frühjahr 2007 vor einem weiteren Einsatz im Irak.
Aus diesem Grund droht ihm in den USA eine Haftstrafe von 18 Monaten. Zudem würden ihm die bürgerlichen Ehrenrechte abgesprochen, wenn er unehrenhaft aus der Armee entlassen wird. Deshalb hatte er im November 2008 Asyl in Deutschland beantragt.
In seinem Antrag berief er sich auf eine EU-Richtlinie vom April 2004, nach der Militärdienstverweigerer als Flüchtlinge anerkannt werde können, wenn sie aus einem Konflikt desertieren, der das Gewaltverbot der Charta der UN verletzt. Shepherd war der Überzeugung, dass der Irakkrieg gegen das Völkerrecht verstoße. Außerdem befürchtete er, während des Einsatzes in Kriegsverbrechen verwickelt zu werden. Doch die Behörden teilten seine Befürchtungen nicht – er könne keine „konkreten Straftaten“ nennen, die seine Einheit während seines Einsatzes beging, hieß es.
„Die Tatsache, dass die Klage an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet wird, gibt meinem Mandanten recht“, sagt Marx. Er ist der Meinung, dass das Bundesamt die EU-Richtlinie eigenwillig interpretiert habe.
Der Kriegsdienstverweigerer lebt inzwischen am Chiemsee und ist mit einer Deutschen verheiratet. Abgeschoben werden kann er deshalb nicht. Dennoch will er den Flüchtlingsstatus einklagen und die Gründe für seine Desertion anerkannt bekommen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Haftbefehl gegen Netanjahu
Sollte die deutsche Polizei Netanjahu verhaften?
Buchpremiere von Angela Merkel
Nur nicht rumjammern
Deutscher Arbeitsmarkt
Zuwanderung ist unausweichlich
#womeninmalefields Social-Media-Trend
„Ne sorry babe mit Pille spür ich nix“
Stellungnahme im Bundestag vorgelegt
Rechtsexperten stützen AfD-Verbotsantrag
Rechtspopulistinnen in Europa
Rechts, weiblich, erfolgreich