Assad-Regime in Deutschland vor Gericht: „Wie Gerechtigkeit gemacht wird“
In Koblenz stehen mutmaßliche Folterer des Assad-Regimes vor Gericht. Rechtsprofessorin Stefanie Bock fordert, dass der Prozess aufgezeichnet wird.
taz: Frau Bock, Sie haben beantragt, dass der sogenannte Al-Khatib-Prozess, bei dem sich derzeit zwei mutmaßliche Folterer des Assad-Regimes vor dem Oberlandesgericht in Koblenz wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten müssen, aufgezeichnet wird. Warum?
Stefanie Bock: Für das Internationale Forschungs- und Dokumentationszentrum Kriegsverbrecherprozesse an der Uni Marburg hätte eine Tonaufzeichnung wissenschaftlich einen großen Wert. Noch besser wäre es natürlich, die Aufzeichnung nicht nur zur wissenschaftlichen Analyse des Prozesses zu nutzen, sondern sie auch der betroffenen Gesellschaft, also den Syrern, zur Verfügung zu stellen. Aber beantragt haben wir eine Aufzeichnung zu wissenschaftlichen Zwecken. Alles andere ist derzeit in Deutschland auch gar nicht möglich.
Das Gericht hat die Aufzeichnung aber untersagt. Mit welcher Begründung?
Das deutsche Recht ist sehr zurückhaltend, was die Aufzeichnung von Strafverfahren angeht. Voraussetzung ist, dass es sich um ein Verfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung für die Bundesrepublik handelt. Umstritten ist aber, ob das in Koblenz der Fall ist. Es geht hier um Straftaten, die von Syrern an Syrern in Syrien begangenen worden sind. Da kann man argumentieren, dass der Bezug zu Deutschland gering ist.
Seit Ende April müssen sich erstmals weltweit zwei Mitarbeiter des Regimes von Syriens Machthaber Baschar al-Assad vor dem Oberlandesgericht Koblenz wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten. Der Hauptangeklagte, Anwar R., war ein ranghoher Mitarbeiter des Allgemeinen Geheimdienstes in Syrien und verantwortlich für das berüchtigte Gefängnis „Al-Khatib“ in Damaskus, was dem Prozess seinen Namen gab. In Al-Khatib sollen allein von April 2011 bis September 2012 systematisch Tausende Menschen gefoltert worden sein, manche seien an den Folgen gestorben. Anwar R., 57, ist desertiert und als Flüchtling nach Deutschland gekommen. Die Bundesanwaltschaft hat ihn wegen 58-fachen Mordes und Folter in mindestens 4.000 Fällen, wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung angeklagt.
Sie sehen das offensichtlich anders.
Absolut. Entscheidend ist aus meiner Sicht die Bedeutung für die Justizgeschichte. Dieser Prozess ist ein Meilenstein: Erstmals weltweit müssen sich Angehörige des Assad-Regimes vor Gericht verantworten. Dieses Verfahren zeigt – quasi als eine Art Erbe von Nürnberg –, wie Deutschland seinen Platz in der internationalen Strafjustiz gefunden hat.
Und was ist das für ein Platz?
Die erste Erfahrung, die Deutschland mit dem Völkerstrafrecht gemacht hat, waren die Nürnberger Prozesse. Dort haben die Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg einige der Hauptverbrecher Deutschlands zur Verantwortung gezogen. Aus der besonderen Verantwortung, die Deutschland wegen seiner Geschichte hat, erklärt sich auch sein besonderes Engagement im Völkerstrafrecht. Das Koblenzer Verfahren ist ein Beispiel dafür.
Und das Gericht in Koblenz sieht die besondere Verantwortung und die historische Bedeutung des Prozesses nicht?
Stefanie Bock, 42, ist Professorin für Rechtswissenschaften und Direktorin des Internationalen Forschungs- und Dokumentationszentrums Kriegsverbrecherprozesse an der Philipps-Universität Marburg.
Es hat Zweifel geäußert. Hinzu kommt der Opfer- und Zeugenschutz, den das Gericht nicht gewährleistet sah. Aber deshalb hätte man ja nicht die Aufzeichnung ganz verweigern müssen – man hätte bei einzelnen Aussagen von der Aufzeichnung absehen können. Aber das wollte das Gericht nicht. Stellen Sie sich mal vor, wir hätten die Aufzeichnung der Auschwitz-Prozesse nicht oder keine Dokumente aus Nürnberg. Da wäre für die Geschichts- und die Rechtsforschung so viel verloren.
Wird es also gar keine Dokumentation des Al-Khatib-Prozesses geben?
Nicht von staatlicher Seite. Das Verfahren wird jetzt nur von Nichtregierungsorganisationen dokumentiert, wir arbeiten dabei mit dem Syria Justice and Accountability Center zusammen. Vom SJAC sitzt an jedem Prozesstag ein Beobachter im Saal, der Berichte schreibt. Die ordnen wir dann rechtlich ein und sind so auf dem Laufenden.
Der Prozessbeobachter des SJAC ist selbst Syrer. Damit er dem Verfahren besser folgen kann, hat er versucht, einen Zugang zu der Übersetzung ins Arabische einzuklagen, die es im Prozess ja für Angeklagte, Nebenkläger und Zeugen ohnehin gibt.
Ja, aber er hatte damit nur teilweise Erfolg und profitiert selbst nicht davon. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar reingegrätscht und entschieden, dass das Gericht zumindest akkreditierten Pressevertreten mit besonderem Bezug zu Syrien die Übersetzung zugänglich machen muss …
Was bislang nur ein- oder zweimal passiert ist, weil es solche Journalisten kaum gibt.
Genau. Auch Hassan Kansou ist kein akkreditierter Journalist. Trotzdem wäre die Übersetzung für seine Arbeit eine große Hilfe. Und was spricht ernsthaft dagegen, wenn es eine Übersetzung für die Angeklagten gibt und Geräte zudem ungenutzt im Saal liegen, diese zur Verfügung zu stellen – und zwar nicht nur Journalisten, sondern auch Opfern? Es gibt Opfer, die sitzen stundenlang im Zuschauerraum und verstehen nichts.
Warum, glauben Sie, ist das Gericht so restriktiv? Verkennt es wirklich die historische Dimension des Prozesses?
Prozessintern ist es sinnvoll, dass sich das Gericht davon nicht beeindrucken lässt. Die einzige Frage, die das Gericht zu beantworten hat, ist ja, ob die beiden Angeklagten für die angeklagten Taten schuldig zu sprechen sind. Da hat die historische Dimension des Prozesses nichts mit zu tun. Womit sie aber etwas zu tun hat, ist die Frage: Wie kommuniziere ich mit der Öffentlichkeit – und das heißt hier möglicherweise auch mit der internationalen Öffentlichkeit. Welchen Sinn hat dieser Strafprozess, wenn er in Syrien nicht sichtbar wird? Und ist es nicht auch Aufgabe der Justiz, Outreach zu betreiben, wie es auf internationaler Ebene heißt? Also zu vermarkten, was wir hier tun? Gerechtigkeit, über die keiner spricht, funktioniert im Völkerstrafrecht nicht.
Was müsste also geschehen?
Das Verfahren müsste aufgezeichnet werden – und es müsste sich auch grundsätzlich etwas ändern. Bislang ist es ja so, dass Tonaufzeichnungen mit Genehmigung zu wissenschaftlichen Zwecken erlaubt sind, aber die gehen dann erst mal ins Archiv, möglicherweise mit einer Sperrfrist von 30 Jahren. Es sei denn, jemand beantragt mit berechtigtem Interesse, dass man da vorher ranmuss. Ich finde, wir müssen überlegen, ob wir der betroffenen Gesellschaft den Prozess nicht auch in einem anderen Rahmen zugänglich machen können und müssen. Wir zeichnen das Verfahren auf, synchronisieren es und geben den Syrern die Möglichkeit zu sehen, wie Gerechtigkeit gemacht wird. Dann können wir ernsthaft hoffen, dass dieser Prozess irgendeinen Impact für Syrien hat.
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