Das Landgericht Frankfurt erklärt einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ über Till Lindemann für zulässig. Damit stärkt es Recherchen zu #metoo-Fällen.
Juristisch muss der Rammstein-Sänger wohl nichts mehr befürchten. Die Staatsanwaltschaft hätte länger auf Berichte von Betroffenen warten müssen, bemängeln Kritiker.
Die umstrittene Band Rammstein spielte zum zweiten Mal in Berlin. Fans kamen zuhauf, manche machten sich Gedanken. Inzwischen wurden weitere Vorwürfe laut.
Die Metal-Szene schweigt zum #MeToo-Skandal um Rammstein-Sänger Till Lindemann. Dabei braucht es keine juristisch geprüften Straftatbestände, um Kritik zu üben.