Nordrhein-Westfalens Justizministerin will, dass weniger Jugendliche in Untersuchungshaft sitzen. Das steht eigentlich schon im Gesetz. Doch die Praxis sieht ganz anders aus.
Hunderte Gefangene wehren sich in Nordrhein-Westfalen gegen "menschenunwürdige Unterbringungen". Die Justizministerin muss eine "beispiellose Klagewelle" einräumen.
Bei der psychologischen Behandlung von Häftlingen versagt das Justizsystem. Sie bleiben sich selbst überlassen - keine gute Voraussetzung für die Resozialisierung.
In der JVA Gelsenkirchen wurden zwei Männer wochenlang gequält. Der Journalist Klaus Jünschke sagt, dass die Knast-Strukturen Gewalt nicht abbauen. Die Zelle gehöre abgeschafft.
Der Häftling, der von Zellengenossen misshandelt wurde, erhebt schwere Vorwürfe: Behördenvertreter hätten ihm Stillschweigen geraten, da er weiter mit seinen Mitgefangenen leben müsse.
In einem Gefängnis in Gelsenkirchen sollen zwei junge Männer einen Mithäftling brutal gequält haben. Die zuständige Justizministerin verschwieg den Fall - und gerät jetzt unter Druck.
Noch während sich die Justizministerin von NRW vor dem Landtag wegen des Siegburger Folterskandal verantworten musste, wurde in Gelsenkirchen ebenfalls gefoltert.
Jürgen F. sitzt wegen Mord im Gefängnis - lebenslänglich. Weil er niemanden mehr hat und um sich die Zeit zu vertreiben, erfand er einen Motor und hat ein Patent angemeldet.
Verschärfter Jugendstrafvollzug? Am Theater Bonn hat man einen anderen Vorschlag: Hier spielen Häftlinge der JVA Siegburg auf der Bühne ihren persönlichen „Abstiegskampf“. Bei der Premiere konnte sich auch Schirmherr Wolfgang Overath vom FC Köln von der positiven Dynamik überzeugen
Am Donnerstag verkündet das Landgericht Bonn das Urteil gegen drei junge Männer, die einen Mitgefangenen gefoltert, dann getötet haben. Eine schlüssige Erklärung für die Tat haben sie nicht.
Heute stehen in Bonn drei junge Männer vor Gericht. Sie sind angeklagt, in einem Siegburger Knast einen Zellengenossen gequält, vergewaltigt und gehenkt zu haben.
Im Knastmord von Siegburg erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die Zellengenossen des Opferr. Dem Gefängnispersonal konnte hingegen kein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden