Die Edeltextilmarke Hugo Boss muss sich auf ihrer Hauptversammlung vorwerfen lassen, die Einhaltung von Menschenrechten bei ihren Zulieferern nicht sicherzustellen
Im pandemiebedingten Ad-hoc-Homeoffice haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf einen vom Arbeitgeber ausgestatteten Arbeitsplatz. Andere Arbeitsschutzregeln gelten