■ Bundesverwaltungsgericht erkannte keinen ungenehmigten Betrieb des Reaktors/ Der genehmigte Probevollastbetrieb sei mit dem ungenehmigten Normalbetrieb identisch
■ Riesenhuber im Tauziehen um den „Schneller Brüter“ mit nordrhein-westfälischer SPD-Landesregierung endgültig unterlegen/ Mindestens 7,5 Milliarden Mark perdu/ Keine Chance für Schadensersatz
Verwaltungsgericht Lüneburg untersagt die sofortige Inbetriebnahme des Castor-Lagers in Gorleben / Entscheidung in der Hauptsache bis zum 30. April ■ Von Ute Scheub