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AKW Obrigheim darf wieder ans Netz

■ Bundesverwaltungsgericht erkannte keinen ungenehmigten Betrieb des Reaktors/ Der genehmigte Probevollastbetrieb sei mit dem ungenehmigten Normalbetrieb identisch

Berlin (taz) — Das älteste Atomkraftwerk der Republik kann wieder angeknipst werden. Das Bundesverwaltungsgericht entschied gestern, der vorübergehend stillgelegte Reaktor in Obrigheim sei nicht ungenehmigt betrieben worden, obwohl er über 20 Jahre nur mit einem roten Nummernschild im Probebetrieb lief. Eine endgültige Genehmigung liege zwar nicht vor, so die Richter, aber der genehmigte Probevollastbetriebs sei mit dem ungenehmigten dauerhaften Normalbetrieb technisch identisch und der Übergang daher nicht zu erkennen.

Das Gericht kassierte damit das Urteil des Mannheimer Verwaltungsgerichtshofs ein, nach dessen Auffassung keine ausreichende atomrechtliche Genehmigung für den Dauerbetrieb des Uralt- AKWs vorlag. Die baden-württembergische Landesregierung hatte das einstige Pionierobjekt der Atompolitik 1968 mit einer Probelizenz in Betrieb geschickt und nur Teilgenehmigungen nachgeschoben. Nun soll der inzwischen einer technischen Revision unterzogene Atomreaktor bald wieder Saft liefern. SEITE 4

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