Sozialgericht ließ die Ablehnung eines Arbeitsangebots durch einen Arbeitslosen aus Gewissensgründen zu / Richter betonen: Keine Grundsatzentscheidung ■ Aus Bremen Birgitt Rambalski
Urteil des Bochumer Arbeitsgerichts: Forderung nach Abschaffung des § 218 durch den Arzt eines katholischen Krankenhauses kann fristlose Kündigung nicht rechtfertigen / Der Fall hatte im Ruhrgebiet eine Kampagne ausgelöst ■ Von Bettina Markmeyer