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Kündigung: Pauschale Gründe reichen nicht

Kassel (ap) - Ein Arbeitgeber muß dem Betriebsrat alle Gründe für die beabsichtigte Entlassung eines Arbeitnehmers mitteilen, sonst ist die Kündigung des Mitarbeiters von vorneherein unwirksam. Diese Entscheidung begründete das Bundesarbeitsgericht in Kassel jetzt mit der Auffassung, ansonsten wäre nicht auszuschließen, daß die Stellungnahme des Betriebsrates bei vollständiger Unterrichtung über die Gründe der Kündigung anders ausgefallen wäre. Es genüge nicht, wenn der Arbeitgeber die Entlassungsgründe nur ganz pauschal bezeichne oder bloße Werturteile ohne Angabe der Tatsachen abgebe. (Aktenzeichen: Bundesarbeitsgericht 2 AZR 186/88)