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Bundeswehr mies und kleinlich

Bad Kreuznach (dpa) - Ist es ein Kündigungsgrund, wenn eine Zahnarzthelferin ohne Genehmigung aus Bundeswehrbeständen eine Zahnprothese für einen Asylbewerber anfertigen läßt? Für die Bundeswehr jedenfalls war es einer. Sie reagierte auf die Hilfeleistung mit einer fristlosen Kündigung. Die 39jährige Brigitte Diel hatte aus Beständen der Bundeswehr einen provisorischen Zahnersatz für einen im Iran schwer gefolterten jungen Mann anfertigen lassen. Ihm waren bei einem Verhör im Gefängnis die Zähne ausgeschlagen worden.

Die Zahnarzthelferin, privat in einer Asylhilfeorganisation engagiert, war 1987 bei einer Sanitätsstaffel in Sobernheim/Nahe beschäftigt. Von einem Bundeswehrzahntechniker ließ sie aus wertlosen Restbeständen, wie sie versichert, ein Gebiß mit 14 neuen Kunststoffzähnen für den Iraner herstellen.

Für die daraufhin ausgesprochene fristlose Entlassung hatte die Justiz kein Verständnis. Die Landesarbeitsrichter in Mainz sahen zwar eine „arbeitsvertragliche Pflichtverletzung“. Jedoch bescheinigten sie der Zahnarzthelferin ein „ehrenhaftes“ Motiv, das keine fristlose Kündigung rechtfertige. Gegen eine vom Gericht zugesprochene Abfindung von 1.300 Mark schied die 39jährige dann aus dem Arbeitsverhältnis aus.

Die Bundesregierung hat sich im Fall Diel hinter die Bundeswehrverwaltung gestellt. Humanitäre Bemühungen dürften nicht auf „rechtswidrigem Verhalten“ beruhen, hieß es in einer Antwort des Verteidigungsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen.