„Nicht für Abtreibungen, aber gegen den 218“
Urteil des Bochumer Arbeitsgerichts: Forderung nach Abschaffung des § 218 durch den Arzt eines katholischen Krankenhauses kann fristlose Kündigung nicht rechtfertigen / Der Fall hatte im Ruhrgebiet eine Kampagne ausgelöst ■ Von Bettina Markmeyer
1.7.1989