Die Musiker Thom Yorke und Nigel Godrich haben mehrere Alben vom Musikdienst Spotify heruntergenommen. Der Dienst bezahle neue Musiker schlecht, sagen sie.
Wissenschaftliche Arbeiten und vergriffene Bücher und Filme ohne Rechteinhaber können nun online zugänglich gemacht werden. Das entschied nun der Bundestag.
Godfrey Svartholm Warg, Mitgründer von Pirate Bay, wurde zu einer weiteren Gefängnisstrafe verurteilt. Er behauptete, der Hackerangriff sei ferngesteuert erfolgt.
Erst wurde die Streaming-Plattform Movie2k abgeschaltet. Nun leitet die Hompage auf die Piratenpartei weiter. Diese verweisen wiederum auf ihr Wahlprogramm.
Leistungsschutzrechte für Tonträger sind nun bis 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung gültig. Kritik kommt vom Verband unabhängiger Musikunternehmen.
In Webseiten eingebundene Onlinevideos könnten nach Einschätzung des Bundesgerichtshofs Urheberrechte verletzen. Die Folgen für Nutzer sind umstritten.
Das Einbinden von Videos kann im Netz unter Umständen Urheberrechte verletzen, meint der Bundesgerichtshof. Eine Entscheidung wird für Mitte Mai erwartet.
Das Startup Redigi wollte ein Markplatz für gebrauchte Musikdateien werden. Nun hat ein Gericht entschieden, dass es gebrauchte digitale Musik gar nicht geben kann.
Die neue Folge der Fernsehserie „Game of Thrones“ ist von so vielen Nutzern schwarzkopiert worden, wie keine andere Datei im Netz. Die Produzenten scheint das nicht zu stören.
Der Bundestag hat das umstrittene Leistungsschutzrecht beschlossen. Eine unklare Formulierung dürfte die Gerichte beschäftigen und kleine Verlage schwächen.