Wenn Videos online für alle zugänglich sind, dürfen sie auch auf anderen Seiten eingebettet werden, urteilt der BGH. Es ging um ein Video zum Wasserverschmutzung.
Der 32-jährige Attentäter von Ottawa hat vor seiner Tat ein Video von sich gemacht. Die Polizei prüft momentan die Aufnahmen wie auch das Umfeld des Schützen.
Der „Sunday Times“ zufolge soll der Mörder von James Foley ein Brite sein, der sich der IS-Miliz angeschlossen habe. Ein 23-Jähriger aus London wird verdächtigt.
Die Aufnahmen der Ermordung des Journalisten James Foley kursieren im Internet. Viele Medien und Online-Netzwerke versuchen, die Propaganda einzudämmen.