Die Anzahl der vermeintlich fehlerhaften Asylbescheide der Bremer Außenstelle des Bamf ist weiter rückläufig. Die Ermittlungen gehen mit viel Aufwand weiter.
Das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht sieht den mutmaßlichen Gefährder in Tunesien ausreichend vor Folter geschützt. Das Abschiebeverbot bleibt aufgehoben.