Das Landesarbeitsgericht Bremen hat die Berufung der wilden StreikerInnen von Daimler zurückgewiesen. Aus ihrer Sicht hat der Richter sich ums Urteil gedrückt.
Ein Streik der GdF habe gegen die Friedenspflicht verstoßen, urteilt das Arbeitsgericht. Der Frankfurter Flughafen beklagt 5,2 Millionen Euro Einnahmeverluste.