In einem nordgriechischen Bergdorf steht die Zeit still. Die Gesprächsthemen sind tiefgehend, Fürsorge selbstverständlich. Aber hier für immer bleiben?
Urlaub verjährt nicht automatisch nach drei Jahren, urteilt das Bundesarbeitsgericht – es sei denn, es gab rechtzeitig eine Aufforderung, ihn zu nehmen.
Ihren vierwöchigen Urlaub zehn Tage nach der Flutkatastrophe bezeichnet die Bundesfamilienministerin als „Fehler“. Kanzler Scholz spricht ihr sein Vertrauen aus.
Die damalige rheinland-pfälzische Umweltministerin ist zehn Tage nach der Flutkatastrophe in den Urlaub gefahren. Kritik daran weist ein Sprecher zurück.