Für den mutmaßlichen Mörder von Walter Lübcke lief es am Donnerstag vor Gericht schlecht. Laut Gutachter komme für ihn auch eine Sicherungsverwahrung in Betracht.
Die Bundesanwaltschaft fordert für den Halle-Attentäter lebenslange Haft. Seine Tat sei einer der „widerwärtigsten antisemitischen Akte seit dem Zweiten Weltkrieg“.
Das Halle-Gerichtsverfahren neigt sich dem Ende zu. Am Dienstag sprach im Zeugenstand ein Experte über die Kontinuität des Antisemitismus in Deutschland.