Nur geknebeltes Streikrecht
■ FDGB betont nach wie vor seine Verantwortung für die Volkswirtschaft / Nach dem neuen Gesetz kann die Regierung aus Gründen des „Gemeinwohls“ einen Streik „aussetzen“ / Nur Aussperrungsverbot kann für BRD-Gewerkschaften Vorbild sein
8.3.1990