Der Konzern habe Käufer sittenwidrig geschädigt, urteilt der Bundesgerichtshof. Aber die bisherige Nutzungszeit könne sich der Hersteller auf Rückzahlungen anrechnen lassen
Ein Rentner klagte gegen VW, das oberste Zivilgericht gab ihm nun recht. Ihm ist dafür zu danken, dass er sich nicht zu einem Vergleich überreden ließ.