: NSU-Urteile und Revisionen
BGH will nächste Woche mitteilen, ob NSU-Strafurteile Bestand haben
Von Christian Rath
Am kommenden Donnerstag wird der Bundesgerichtshof (BGH) kundgeben, ob die Strafurteile gegen die NSU-Terroristin Beate Zschäpe und einige Helfer des NSU bestehen bleiben. Die Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) verübte in den Jahren 2000 bis 2011 bundesweit zehn Morde. Die NSU-Todesschützen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt töteten sich 2011 selbst.
Das Oberlandesgericht München verurteilte im Sommer 2018 Beate Zschäpe als Mittäterin der Morde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, vor allem weil sie 2011 die Bekenner-CDs verschickte. Wegen Beihilfe zu Mord wurden auch Ralf Wohlleben (10 Jahre) und Holger Gerlach (3 Jahre) verurteilt. André Eminger erhielt 2,5 Jahre Freiheitsstrafe wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Sie legten jeweils Revision ein.
Am kommenden Donnerstag wird der BGH seine Entscheidungen über die Revisionen der Angeklagten veröffentlichen. Es wird also selbst im Fall Zschäpe keine mündliche Revisionsverhandlung geben. Dabei war die Verurteilung von Zschäpe als Mittäterin von Mundlos und Böhnhardt angesichts ihrer relativ geringen Tatbeiträge keine Selbstverständlichkeit. Die Anwälte hatten auf Beihilfe plädiert.
Nur im Fall André Eminger hatte auch die Bundesanwaltschaft Revision eingelegt. Sie hatte ursprünglich 12 Jahre Haft (statt der verhängten 2,5 Jahre) beantragt, weil sie davon ausging, dass Eminger schon recht früh von den Mordanschlägen des NSU wusste. Bei Revisionen der Bundesanwaltschaft zulasten eines Angeklagten ist stets eine mündliche Verhandlung durchzuführen. Der Termin wird wohl nächste Woche bekannt.
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