Zweckentfremdung von Fraktionsgeldern ist laut Bundesverfassungsgerichtsurteil und nach dem Fraktionsgesetz verboten. Aber bei der CDU in Rheinland-Pfalz sieht man das nicht so eng. Eine Viertel Million Mark sollen seit 1997 aus dem Fraktionstopf an die Partei geflossen sein
Von
KLAUS-PETER KLINGELSCHMITT