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spendenpraxis

Gleichheit für alle

Natürliche Personen können in Deutschland bis zu 3.067 € im Jahr an Parteispenden absetzen. Dabei gilt eine Sonderregel: Parteispenden werden nicht vom zu versteuernden Einkommen abgezogen - sondern gleich zur Hälfte von der Steuerschuld. So soll erreicht werden, dass Groß- und Kleinverdiener in gleichem Maße für ihre Spende belohnt werden. Die „normale“ Regelung hingegen, die Spenden vom zu versteuernden Einkommen abzuziehen, hätte die Großverdiener bevorzugt; ihre Steuerersparnis wäre wegen der progressiven Steuertarife besonders großzügig ausgefallen.

Unternehmen hingegen können ihre Parteispenden nicht von der Steuer absetzen. Dies gilt allerdings erst seit einem entsprechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1992.

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