Eine Volksinitiative will erreichen, dass der Senat sich nicht über Bürgerentscheide hinwegsetzen kann. Die Forderung hat es in sich: Sie stellt das Verhältnis von Senat und Bezirkspolitik grundlegend in Frage
Der Staatsgerichtshof hat geurteilt, dass das Volksbegehren für mehr Krankenhauspersonal unzulässig ist. Es kollidiere mit dem Bundesrecht und sei nicht mit der Bremer Landesverfassung vereinbar