Bei Verstößen gegen Kontaktverbote müssen Opfer häuslicher Gewalt diese selbst aktiv beim Familiengericht anzeigen. Das scheitert in der Praxis häufig.
An der Humboldt-Universität dürfen Student*innen nur noch in Begleitung in die Sprechstunde eines Dozenten. Grund ist der Vorwurf sexualisierter Gewalt.