VORBEI Tilo Jung, Erfinder von „Jung und Naiv“, will nicht mehr journalistisch arbeiten? Da schließt die taz doch aus Solidarität ihr Tiergeschäft im Redaktionsgebäude
Der Eilantrag zur Videoübertragung des NSU-Prozesses wurde vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt. Die Pressefreiheit gibt keinen Anspruch auf Prozessteilhabe.
COUNTDOWN Die neue taz-Ausgabe am Samstag geht in die journalistischen Generalproben. Hier ein Vorbericht zu den anders komponierten Seiten dieser Zeitung – eine Mixtur aus publizistischen Kronjuwelen und dem, was bestimmt typisch taz ist
UMSONSTKULTUR Zeitungen verlieren heftig an Auflagen und müssen sich aufs Internet verlegen – die taz könnte diesen Trend beklagen. Tut sie aber nicht!