Artenschutz in Niedersachsen: Natur-Volksbegehren verschoben
Die Initiatoren des Volksbegehrens zur Artenvielfalt im wichtigen Agrarland Niedersachsen wollen später Unterschriften sammeln. Wegen Corona.
Die ökologisch orientierte Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) begrüßte die Entscheidung. „Das verschafft uns eine Atempause, um zu gemeinsamen Lösungen zu kommen“, sagte der niedersächsische Landeschef der Bauernorganisation, Ottmar Ilchmann, am Mittwoch der taz. Jetzt müssten die Umweltschützer mit der Landesregierung weiter über Maßnahmen für mehr Artenschutz verhandeln, die auch einen finanziellen Ausgleich für Landwirte garantierten.
Die AbL hatte das Volksbegehren vergangene Woche in der taz abgelehnt. Der Verband zieht ein zu beschließendes Gesetz der Landesregierung vor, weil die Bauern dann seiner Meinung nach sicherer einen finanziellen Ausgleich für schärfere Naturschutzregeln bekämen. Die Organisation kämpft für Bauernhöfe, die von den Eigentümern geführt sind. Seine Stimme hat in der Umweltbewegung bei Agrarfragen großes Gewicht.
„Unsere Überzeugung, dass wir das Volksbegehren Artenvielfalt.Jetzt! in Niedersachsen dringend brauchen, ist weiterhin ungebrochen“, sagte Holger Buschmann, Landeschef des Naturschutzbunds, der ebenfalls zu den Initiatoren gehört. „Inzwischen haben wir mehr als 100 Bündnispartner gewonnen, die mit uns für mehr Artenvielfalt in Niedersachsen eintreten.“
Ziel: 20 Prozent Bio-Anteil
Das Volksbegehren in Niedersachsen ist bundesweit bedeutend, da die Landwirtschaft dort so viel einnimmt wie sonst nirgendwo in Deutschland. Die Initiatoren – der Naturschutzbund (Nabu), die Grünen und der Deutsche Erwerbs- und Berufsimkerbund – wollen die nötigen 610.000 Unterschriften sammeln, damit der Landtag in Hannover über den Text entscheiden muss.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, den Bio-Anteil an der Agrarfläche von derzeit 4 bis zum Jahr 2030 auf mindestens 20 Prozent zu erhöhen. Pestizide sollen in Naturschutzgebieten verboten werden. In 5 Meter breiten Streifen an Gewässern dürften weder konventionelle Ackergifte noch Dünger eingesetzt werden. Den Bauern wäre gesetzlich untersagt, „naturnahe Strukturelemente“ wie Hecken oder Bäume zu beseitigen. Vorbilder für das Volksbegehren in Niedersachsen sind die Kampagnen „Rettet die Bienen“ in Bayern und Baden-Württemberg.
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