Armut und Ersatzfreiheitsstrafen: Wenn Geldstrafen nicht bezahlt werden können
Müssen Frauen ins Gefängnis, dann oft wegen Bagatelldelikten oder Schulden. Viel Sinn ergibt das nicht, denn Haft ist mit hohen Folgekosten verbunden.
epd | Es trifft Karin S. wie ein Schock: eine Ladung zum Haftantritt. Sie hat Schulden bei den Verkehrsbetrieben. Die soll die 41-Jährige im Gefängnis absitzen.
Das Leben von Karin S. ist beherrscht von Depression und Angstzuständen. Seit ihrer chronischen Erkrankung kann die ausgebildete Landschaftsgärtnerin ihren Beruf nicht mehr ausüben. Sie braucht bestimmte Medikamente und soll sich mit speziellen Lebensmitteln ernähren, doch das Geld vom Amt reicht kaum. Vor allem am Monatsende wird es schwierig. Aus ihrer früheren Ehe schleppt sie Schulden mit sich und lebt nach der Trennung nun in einer Notunterkunft.
Der Alltag wächst ihr über den Kopf, sie hat kein Geld mehr, so fährt sie immer wieder ohne Fahrschein zum Arzt. Aus den Schulden bei den Verkehrsbetrieben wird ein Strafbefehl über 300 Euro. Er bleibt liegen, so wie die andere ungeöffnete Post. Dann kommt die Ladung zur Haft.
Oft wegen Bagatelldelikten in Haft
Rund 5 Prozent der Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten (JVA) in Deutschland sind Frauen. In Bayern zum Beispiel waren das zum Stichtag 31. Oktober 2025 406 weibliche Gefangene von insgesamt 10.013 Haftinsassen.
Oft sitzen Frauen wegen Bagatelldelikten wie Ladendiebstahl oder Fahren ohne Fahrschein ein, aus Geldstrafen wurden sogenannte Ersatzfreiheitsstrafen. Dies zu vermeiden, versucht der Sozialdienst katholischer Frauen in München mit seiner Straffälligenhilfe.
„Die Wahrscheinlichkeit, im Gefängnis zu landen, ist bei von Armut Betroffenen höher als bei anderen Menschen“, erläutert Iris Grönecke-Kümmerer, die Leiterin der Straffälligenhilfe. „Viele unserer Klientinnen leben am Existenzminimum, oft sind es alleinerziehende Mütter, die versuchen, mit dem wenigen Geld für sich und ihre Kinder zurechtzukommen.“
Haftvermeidung ist Schwerpunkt
Seit 120 Jahren kümmert sich der Sozialdienst katholischer Frauen auch um die Gefangenen hinter Gitter, betreut sie während der Haftzeit und nach der Entlassung. Und einer der Arbeitsschwerpunkte ist dabei die Haftvermeidung.
Bei Bagatelldelikten und Ersatzfreiheitsstrafen stelle sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Strafe, sagt der Münchner Oberstaatsanwalt Roland Freihoff: „Die Haftzeit ist zu kurz, als dass sinnvoll gearbeitet werden kann, etwa an einer Ausbildung oder an einer Therapievermittlung.“ Zudem seien Ersatzfreiheitsstrafen für die Gesellschaft extrem teuer und wenig zielführend. Die Folgen einer Haftstrafe können, vom Verlust des Arbeitsplatzes und der Wohnung bis zur Unterbringung von Kindern in fremden Familien reichen. Diese Folgekosten kommen zu jenen der Haft – 100 bis 200 Euro pro Tag – hinzu.
Deshalb setzt der Sozialdienst katholischer Frauen auf gemeinnützige Arbeit statt auf Knast: Die Frauen werden bei einem Antrag auf Haftvermeidung unterstützt. Statt in der Zelle zu sitzen, arbeiten sie etwa in Altenheimen oder bei der Tafel. Im Jahr 2025 hat der Sozialdienst rund 200 derartige Verfahren auf den Weg gebracht, 65 Frauen haben so ihre Haftstrafen in gemeinnützigen Einrichtungen abgearbeitet.
Ableistung in sozialen Einrichtungen
Auch Karin S. stellt mithilfe der Caritas einen Antrag auf Haftvermeidung – in allerletzter Minute. Die Geldstrafe wird in gemeinnützige Arbeit umgewandelt, diese leistet sie in sozialen Einrichtungen ab: Sie sortiert gespendete Kleidung, hilft beim Putzen und erledigt kleine Besorgungen.
Manchmal schafft sie es nicht pünktlich, manchmal gar nicht – wenn die Ängste zu groß sind. Aber sie bekommt auch Anerkennung, spürt, dass sie gebraucht wird. Die feste Tagesstruktur hilft ihr, Schritt für Schritt wieder Halt im Alltag zu finden. Sie hat mittlerweile Kontakt mit einer Schuldnerberatung, spart regelmäßig für die Fahrkarten und erhält am Monatsende Lebensmittelgutscheine von Sozialdienst, wenn es wieder finanziell eng wird.
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