Nachfahren der Opfer des Völkermords in Deutsch-Südwestafrika verklagen Namibia. Das Abkommen mit Deutschland sei völkerrechtswidrig.
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Quelle: taz
Ressort: Ausland
Typ: Bericht
Ein Gericht im US-Bundesstaat New York weist die Klage von VertreterInnen der Herero und Nama ab. Die Führung der Herero kündigt Berufung an.
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Ressort: Ausland
Typ: Bericht
Vor einem Jahr reichten Herero und Nama vor einem New Yorker Zivilgericht Klage gegen die Bundesrepublik ein. Das sind die Hintergründe.
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Ressort: Schwerpunkt
Typ: Bericht
Vor einem Jahr haben die Nachfahren der Opfer des Genozids Klage in New York eingereicht. Die Bundesregierung ignoriert sie.
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Ressort: Schwerpunkt
Typ: Bericht
AFRIKA Ursprünglich sollten die Regeln des 2003 beschlossenen „Kimberley-Prozesses“ den Diamantenhandel auf eine legale Grundlage stellen. Doch dies droht nun zu scheitern. Viel zu tun für die Vertragsstaaten, die heute zum Jahrestreffen zusammenkommen
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Ressort: Schwerpunkt
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