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Google kommt jetzt auch nach Bremen

Datenschützer warnt vor Angriff auf die Privatsphäre – hat aber keine rechtliche Handhabe gegen den Konzern

In Berlin, Frankfurt und München waren sie schon, in Hamburg auch – und jetzt kommen sie nach Bremen: Die Autos des Internetkonzerns Google, die mit einer Rundumkamera auf dem Dach alle Straßen der Stadt abfilmen und die Bilder anschließend ins Internet stellen. „Street View“ heißt das Projekt, eine Erweiterung des Straßenprogramms „Google Maps“. Jetzt meldet sich auch Bremens Landesdatenschützer Sven Holst mit deutlicher Kritik zur Wort – eine rechtliche Handhabe, die Praktiken zu stoppen, sieht er jedoch nicht. Das hierzulande geltende Datenschutzrecht gehe nicht weit genug, um das Projekt des multinationalen Unternehmens mit Sitz in den USA zu unterbinden.

„Das ist ein neuer Angriff auf die Privatsphäre“, sagt Holst, zumal Google Hinweisen aus der Bevölkerung zufolge nicht allein touristische Attraktionen oder Hauptstraßen in Bremen fotografiere – sondern auch „kleinste Nebenstraßen“. Google selbst sieht darin keine Verletzung von Bürgerrechten, zumal das Unternehmen bereits in der Vergangenheit versichert hat, Gesichter und Auto-Kennzeichen unkenntlich zu machen. Allerdings behalte sich Google dabei das „Recht auf Irrtum“ vor, warnt Holst – und schiebe die Verantwortung zugleich dem Individuum zu. Wer sein Bild im Internet wiederfinde, der müsse das als „unangemessen“ und „Bedrohung der Privatsphäre“ melden. Holst empfindet das als „doppelte Zumutung“, weil Betroffene gezwungen würden, Google weitere persönliche Daten zur Verfügung zu stellen.

Holst sieht vor allem sensible Einrichtungen wie etwa Frauenhäuser gefährdet, zudem könne das Medium „Street View“ von Kriminellen genutzt werden, um anvisierte Tatorte bereits vom heimischen Computer aus auszukundschaften. Auch vor sozialen Folgen warnt der Datenschützer, schließlich empfiehlt Google selbst all jenen, die einen Umzug planen, sich im Internet ihre neue Nachbarschaft anzuschauen. Damit könne eine Augenblicks-Aufnahme zum „langfristig wirksamen Entwicklungsmaßstab“ werden: „eine Horrorvision nicht nur für kommunale Verwaltungen“. mnz

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