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Anklage im Fall Jakob

Frankfurter Staatsanwaltschaft wirft Jurastudent Mord aus Habgier an elfjährigem Bankierssohn vor

FRANKFURT/MAIN taz ■ Gestern Vormittag hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt Anklage gegen den 27-jährigen Jurastudenten Magnus G. erhoben. Er hatte gestanden, am 27. September 2002 den elfjährigen Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und getötet zu haben. Oberstaatsanwalt Rainer Schilling wirft ihm vor, heimtückisch und aus dem niederen Beweggrund der Habgier gemordet zu haben. Er habe den Jungen zur Verdeckung der Straftat einer Erpressung umgebracht, nachdem er ihn auf dem Heimweg von der Schule abgefangen und in seine Wohnung gelockt hatte.

Magnus G. hatte versucht, von den Eltern noch nach dem Tod des Kindes eine Million Euro Lösegeld zu erpressen. Außerdem habe er, um sich selbst zu schützen, fälschlich drei Menschen der Tat beschuldigt und sei ein Dieb, der auf Partys gestohlen habe. Ein psychiatrischer Gutachter hatte dem Beschuldigten zwar erhebliche Persönlichkeitsstörungen bescheinigt, ihn aber für schuldfähig gehalten.

Die Anklageerhebung erfolgte am selben Tag, an dem Magnus G. seine erste mündliche Prüfung zum juristischen Staatsexamen ablegen konnte. Oberstaatsanwalt Schilling betonte, auch für ihn gelte bis zum Urteil die Unschuldsvermutung. Vorwürfe, dass G. von zwei Polizisten, gegen die wegen Aussageerpressung ermittelt wird, zum Geständnis genötigt worden sei, wies er zurück. Mit Gewalt sei G. nur gedroht worden, um den Aufenthalt des Jungen zu erfahren, in der Hoffnung, ihn noch lebend wiederzufinden. Zur Tat selbst habe Magnus G. erst später in richterlichen Vernehmungen ausgesagt. Der Prozess, zu dem 35 Zeugen geladen sind, wird voraussichtlich in der zweiten Aprilwoche beginnen. HEIDE PLATEN

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