Lohnkürzungen für Ver.di-Mitarbeiter

Die größte Gewerkschaft der Welt will sparen und verlangt von ihren Mitarbeitern den Verzicht auf ein Monatsgehalt

BERLIN ap/taz ■ Die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di beabsichtigt, drastische Sparmaßnahmen umzusetzen. Betroffen davon wären mehr als 5.000 Mitarbeiter. In einem Strategiepapier zieht die Gewerkschaftsspitze in Berlin unter anderem in Betracht, das 13. Monatsgehalt und das Urlaubsgeld zu streichen. Zudem soll eine Viertagewoche ohne Lohnausgleich eingeführt werden. Dem Strategiepapier zufolge würde dies die Personalkosten für die Vollzeitbeschäftigten um 37,4 Millionen Euro senken.

Verzichten sollen die Mitarbeiter auf Weihnachts- und Urlaubsgelder, die sich im vergangenen Jahr auf 20,3 Millionen Euro beliefen. Der Spardruck sei aufgrund sinkender Mitgliederzahlen und Beitragseinnahmen notwendig, heißt es. Noch vor kurzem forderte Ver.di-Chef Frank Bsirske drei Prozent Lohnerhöhung für Angestellte des öffentlichen Dienstes. Für den eigenen Betrieb gilt dies allem Anschein nach nicht.

Ein Ver.di-Sprecher sagte, die Personalkosten müssten gesenkt werden, um handlungsfähig zu bleiben. In dem Papier steht: „Wenn Ver.di die hier aufgezeigten Ansätze verfolgen will, um dem Ziel der Vermögenssicherung die erforderliche Priorität konsequent einzuräumen, dann ist dies nur im Rahmen eines partnerschaftlichen Vorgehens mit dem Betriebsrat möglich.“ Allein wegen der rückläufigen Beitragseinnahmen habe sich der Personalüberhang um 202 Vollzeitstellen erhöht. Sollte der Trend anhalten, müssten in den kommenden zwei Jahren rund 400 Vollzeitstellen abgebaut werden. In diesem Jahr belaufe sich der Personalkostenüberhang auf 59 Millionen Euro. Bernd Bajohr vom Ver.di-Gesamtbetriebsrat sagte: „Wir beschäftigen uns seit der Fusion im Jahre 2001 mit solchen Maßnahmen.“ Die Kürzungspläne wollte er nicht kommentieren. Zu Ver.di hatten sich die Gewerkschaften ÖTV, IG Medien, HBV, die Postgewerkschaft und die DAG zusammengeschlossen. Bis 2007 hätten alle Beschäftigten von Ver.di Bestandsschutz, der auch betriebsbedingte Kündigungen ausschließe. SEAD