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Der vierte Versuch

Prozess wegen Billigung des 11. September

Ein weiteres Mal versucht am Montag das Hamburger Amtsgericht, dem Rechtsanwalt Horst Mahler wegen Billigung der Anschläge vom 11. September den Prozess zu machen. Der 69-jährige Anwalt der rechtsextremen NPD hatte in einem Fernsehbeitrag am 20. September 2001 die Terroranschläge als „rechtens“ bezeichnet und damit möglicherweise den Straftatbestand der „Billigung von Straftaten“ erfüllt.

Mahler hatte in der Sendung gesagt: „Es war ein Erschrecken und gleichzeitig auch das Gefühl: Endlich mal! Endlich sind sie mal im Herzen getroffen. Und das wird sie wahrscheinlich auch zum Nachdenken bringen. Und deshalb sage ich, das war eine Aktion, die, so grausam sie ist, rechtens war.“

Zwei Prozesstermine waren ausgefallen, weil Beteiligte nicht erschienen waren. Der dritte Versuch im Januar musste nach einer Stunde unterbrochen werden, weil noch RedakteurInnen der Sendung als ZeugInnen geladen werden sollten. EE

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