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Flüssignahrung teurer

Flüssignahrung soll wie Genussmittel besteuert werden. Die Krankenkassen wollen nun vor Gericht ziehen

Bergisch Gladbach taz ■ Flüssignahrung für Schwerstkranke wird teurer. Durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer von sieben auf 16 Prozent müssen die Krankenkassen bis zu 45 Millionen Euro pro Jahr mehr bezahlen. Das meldet die gesetzliche Krankenkasse IKK Nordrhein.

Mitte 2003 hat das Bundesministerium für Finanzen beschlossen, Flüssignahrung nicht mehr als Lebensmittel zu deklarieren und mit sieben Prozent zu besteuern. Seit einigen Monaten gibt die per Sonde oder Infusion verabreichte Nahrung als „Flüssigkeit, die zum menschlichen Genuss dient“ und somit mit 16 Prozent besteuert.

Michael Lobscheid, Sprecher der IKK Nordrhein hält diese Entscheidung des Finanzministeriums für „ein Ding der Unmöglichkeit“: „Ich weiß nicht, ob es ein Genuss ist, wenn lebenswichtige Nahrung durch eine Sonde in den Magen geführt wird.“ Brigitte Wutschel-Monka vom IKK Bundesverband in Bergisch Gladbach sagt: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass Sondennahrung auf einmal wie Bier oder Kaffee besteuert wird.“

Bisher haben die Krankenkassen insgesamt 500 Millionen Euro jährlich für Flüssignahrung ausgeben. Michael Lobscheid: „Mit Hans Eichel wird Sondennahrung zum Genuss.“ Da sich die Kosten durch die neue Steuerklassifizierung stark erhöhen, wollen sich alle gesetzlichen Krankenkassen zusammenschließen und gegen die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums klagen. Wir halten die Steuererhöhung für absurd, sagt Lobscheid: Für das Jahr 2003 soll der erhöhte Steuersatz rückwirkend erhoben werden. Dem Sozialgericht Nürnberg liegt bereits eine Musterklage vor.

MERJAM WAKILI

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